Reutlingen/Tübingen · Justiz

23-Uhr-Sperrstunde: Gastronomen scheitern vor Gericht

Tübinger und Reutlinger Wirte klagten gegen die 23-Uhr-Sperrzeit der Kreise. Recht bekamen sie nicht – aus verschiedenen Gründen.

29.10.2020

Von job

Die Gastronomen aus den Kreisen Reutlingen und Tübingen hatten sich gegen die von den beiden Landratsämtern erlassenen Allgemeinverfügungen gewehrt, die sie aktuell zwingen, bereits um 23 Uhr zu schließen. Im Fall der Tübinger Wirte schmetterte die 8. Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgericht den Eilantrag ab: Er sei so unzulässig. Es sei unklar, in welcher rechtlichen Beziehung die unterzeichne...

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Erstellt:
29.10.2020, 16:46 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 04sec
zuletzt aktualisiert: 29.10.2020, 16:46 Uhr

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