Tübingen/Reutlingen

Fünf Tage unter 35er-Inzidenz: Die Testpflicht für außen fällt

Im Kreis Reutlingen hat das Landratsamt bereits festgestellt, dass die Inzidenz fünf Tage unter 35 lag. Das Tübinger Amt wird dies morgen früh tun. Ab Mittwoch (Kreis Reutlingen) und Donnerstag (Kreis Tübingen) gibt es dann gemäß der Corona-Verordnung wieder neue Regeln.

08.06.2021

Von ST

Im Biergarten kann man in Tübingen ab Donnerstag auch ohne Test sitzen. Archivbild: Ulmer

Im Biergarten kann man in Tübingen ab Donnerstag auch ohne Test sitzen. Archivbild: Ulmer

Es ist binnen weniger Tage in beiden Landkreisen der nächste Lockerungsschritt, den die Landesregierung vorsieht. Da die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage unter 35 geblieben ist, gilt im Kreis Tübingen ab Donnerstag, im Kreis Reutlingen bereits ab dem morgigen Mittwoch:

  • Wegfall der Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2 und 3 für den Außenbereich. Wer also die Außengastronomie oder Open-Air-Kulturveranstaltungen besucht, ins Freibad geht oder draußen trainiert, muss vorher kein negatives Testergebnis, aber auch keinen Impf- oder Genesennachweis vorlegen.
  • Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen (außen und innen) sind mit bis zu 50 Personen erlaubt, die in diesen Fällen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen.
  • Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
  • Das Abhalten von Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Oper-, und Konzertaufführungen im Freien ist mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern gestattet.
  • Das Abhalten von Vortrags- und Informationsveranstaltungen im Freien ist mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern gestattet.
  • Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern gestattet.
  • Bei Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports im Freien sind bis zu 750 Besucherinnen und Besucher erlaubt.

Allerdings dürfen sich weiterhin zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. Zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dazu kommen. So sind beispielsweise Kindergeburtstage im kleinen Kreis möglich.

In der aktuellen Corona-Verordnung ist nun keine weitere Öffnungsstufe vorgesehen. Heißt: Weitere Lockerungen wird es erst dann geben, wenn die Landesregierung eine neue Verordnung beschließt.

Der Kreis Reutlingen lag nach maßgeblichen Angaben des Robert-Koch-Instituts am 4. Juni mit einer Inzidenz von 25,8 erstmals unter 35. Der Kreis Tübingen am 5. Juni (29,7). Die Zahlen werden immer am Abend zuvor bereits vom Landesgesundheitsministerium veröffentlicht. Seither sind die Werte in beiden Kreisen weiter gefallen, der Kreis Tübingen wird die neuesten Lockerungen am Mittwochvormittag amtlich bekanntmachen, der Kreis Reutlingen hat dies heute bereits getan. Sie müssten zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz in einem der Kreise an drei Tage in Folge wieder über 35 liegt.

Am Dienstag lagen die Werte laut Landesgesundheitsamt bei 24,1 (Kreis Tübingen) und 19,2 (Kreis Reutlingen).

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Erstellt:
08.06.2021, 17:13 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 12sec
zuletzt aktualisiert: 08.06.2021, 17:13 Uhr

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