Tübingen

Führerscheine per Post umtauschen

Am 8. November und 6. Dezember gibt es terminfreie Umtauschtage.

07.11.2022

Von slo

Symbolbild: Michael Ebardt - stock.adobe.com

Symbolbild: Michael Ebardt - stock.adobe.com

Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheine umstellen. Das führt dazu, dass die Führerscheinstelle im Landratsamt stark ausgelastet ist, wie das Landratsamt mitteilt. Es sei davon auszugehen, dass diese Auslastung zum Jahresende hin noch ansteigen wird. Dies bedeutet, dass es aktuell zu unvermeidlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Anliegen, bei der telefonischen Erreichbarkeit sowie bei der Vergabe von Terminen kommt.

Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass man für den Umtausch nicht persönlich im Landratsamt erscheinen muss. Die Beantragung ist auch per Post möglich. Dafür kann der Antrag unter www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik „Viel Gefragt/KFZ-Führerschein“ heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Umtausch. Für den Umtausch ist die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines biometrischen Passbilds erforderlich. Bei postalischer Antragsstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt. Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen zu senden. Wer seinen neuen Führerschein dann per Post erhalten hat, schickt seinen alten Führerschein an die Führerscheinstelle; er kann dort auch entwertet und wieder zurückgegeben werden, falls man ihn behalten möchte.

Wer den Umtausch-Antrag nicht per Post stellen möchte, kann für die Beantragung unter www.kreis-tuebingen.de/Fahrerlaubnisse einen Termin vereinbaren. Es wird darauf hingewiesen, dass das Landratsamt Tübingen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen hat.

Als zusätzlichen Service bietet die Führerscheinstelle am Dienstag, 8. November, sowie am Dienstag, 6. Dezember, jeweils von 13 bis 16.30 Uhr „terminfreie Nachmittage“ für den Umtausch an. Auch hier sind die genannten Unterlagen mitzubringen und eventuell entsprechende Wartezeiten einzukalkulieren.

Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher beim Direktversand per Post zugeschickt wird.

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Erstellt:
07.11.2022, 06:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 00sec
zuletzt aktualisiert: 07.11.2022, 06:30 Uhr

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