Tübingen · Inklusion
Freier Eintritt für Behinderte
Ein neues Faltblatt informiert über kostenlosen Zugang zu Bildungs- und Kultureinrichtungen in Tübingen.
Menschen mit Behinderung und wenig Geld können seit 2016 Kurse und Veranstaltungen bei vielen Tübinger Bildungs- und Kultureinrichtungen kostenlos nutzen. Das Angebot wurde jetzt nochmals erweitert. Alle Informationen dazu sind in einem neuen Faltblatt in einfacher Sprache zusammengefasst.
Der kostenfreie Zugang gilt für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in Tübingen wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie eine Kreisbonuscard haben. Sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist, hat auch die notwendige Assistenzperson freien Eintritt. Die Stadt übernimmt pro Person bis zu 300 Euro der Kosten im Jahr. Der Tübinger Gemeinderat stellt dafür jährlich 10 000 Euro bereit.
Das Faltblatt mit allen Angeboten liegt unter anderem im Rathaus-Foyer aus. Es ist auf der städtischen Internetseite www.tuebingen.de abrufbar und kann auch beim Beauftragten für Inklusion angefordert werden (Telefon 0 70 71 / 2 04 14 44 oder per Mail an uwe.seid@tuebingen.de).