Reutlingen
Feuerwerksverbot in der Reutlinger Altstadt
Reutlingen geht beimFeuerwerk in der Nähe historischer Bauten den Tübinger Weg: Das Abfeuern von Böllern und Raketen in der Silvesternacht wird in der Altstadt untersagt.
„Wir setzen damit ein klares Zeichen für Schutz und Erhalt der historischen Altstadt“, sagt Oberbürgermeister Thomas Keck. Gebäude von unschätzbaren kulturellem Wert wie Marienkirche, Spitalhof, List-Gymnasium, Tübinger Tor, Gartentor, Naturkundemuseum und Oberamteistraße müssen unbedingt bewahrt werden. Keck zieht deshalb nach den Vorfällen am vergangenen Silvester die Reißleine und erlässt eine Allgemeinverfügung, die Feuerwerkskörper am 31. Dezember und 1. Januar untersagt.
In der Neujahrsnacht brannte ein Haus
Beim Feuerwerk war in den ersten Morgenstunden dieses Jahres an der Ecke Hofstattstraße/Wilhelmstraße ein Haus in Brand geraten. Weil die Feuerwehr zur Sicherung der historischen Fachwerkzeile Oberamteistraße Kräfte in der Altstadt stationiert hatte, wurde eine weitere Ausbreitung des Feuers verhindert. Das Gebiet, in dem Feuerwerkskörper untersagt sind, wird begrenzt durch folgende Straßen: Eberhardstraße, Karlstraße, Karlsplatz, Gartenstraße, Burgplatz, Albtorplatz, Lederstraße und Willy-Brandt-Platz. Infos unter www.reutlingen.de/feuerwerksverbot.