Toleranzbereitschaft gesucht

Festscheune bekommt Lounge / Streit wegen Feierlärm-Belästigung geht weiter

Ab Mai wird in der weiter umstrittenen Festscheune in Wankheim wieder mehr gefeiert. Eine Lounge soll die Gäste vom störenden Vor-die-Tür-Gehen abhalten.

15.04.2016

Von Mario Beisswenger

Die Festscheune in Wankheim macht nicht jedem Freude. Archivbild

Die Festscheune in Wankheim macht nicht jedem Freude. Archivbild

Wankheim. Tatort Walbenstraße: Links die Festscheune der Familie Kemmler, rechts das Mietshaus der Familie Schäffer. Der Konflikt, der aus der Feierlaune der Scheunenbesucher und dem Ruhebedürfnis der Mieter erwächst, beschäftigt schon geraume Zeit die Verwaltungsgerichte.

Aktueller Stand ist nun, dass nach einem Fest-Moratorium Anfang des Jahres ab Mai wieder verstärkt gefeiert wird. Das OK dafür kam vom Verwaltungsgericht Sigmaringen, das in einer neuen Runde einen Beschluss der höheren Instanz in Mannheim revidierte.

Allerdings haben die Kemmlers eine Anregung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim aufgegriffen und wollen in die Nachbarscheuer der Festscheune einen Rückzugsraum einrichten. Der soll ein Angebot sein für diejenigen auf einem Fest, die sich mal aus dem Trubel zurückziehen wollen.

Das sei eine Erkenntnis aus dem Verfahren in Mannheim gewesen, sagt Andreas Kemmler. Störend sind die Leute, die nachts auf die Straße treten. „Außerdem wollte meine Frau genau für den Zweck ohnehin eine Lounge.“

Eine Veranstaltung wie auf dem Friedhof

Der Bauantrag dafür beschäftigte die Gemeindegremien diese Woche. Er wurde im Ortschaftsrat und im Bauausschuss einstimmig durchgewunken. Eine kleine Nachfrage gab es im Ortschaftsrat: „Darf man da drin rauchen?“ So oder so, sagte Andreas Kemmler. Rauchen sei im ganzen Gebäude erlaubt, allerdings würden das die Partymacher selbst nicht wollen.

Gut möglich also, dass die Belästigung der Nachbarn durch nächtliche Außenraucher weiter geht. Laut Hermann Schäffer, dem das benachbarte Mietshaus gehört, musste im Februar schon wieder die Polizei geholt werden, um für Ruhe zu sorgen. „Das passt einfach nicht ins Dorf“, ist seine Ansicht. Die ganzen Nachbesserungen würden wenig bringen, auch nicht mit einem Rückzugsraum. „Das Party-Geschäft funktioniert nicht.“

Schäffer geht weiter vor gegen die Genehmigung der „Vergnügungsstätte“, wie es in einem anwaltlichen Schreiben heißt. Sein Gegenüber ist dabei nicht die Familie Kemmler, sondern das Tübinger Landratsamt als Genehmigungsbehörde.

Für den zuständigen stellvertretenden Landrat Hans-Erich Messner stellt sich die Sache so dar: nach den ursprünglich vorgelegten Gutachten hätte die Baurechtsbehörde die Festscheune genehmigen müssen. Schließlich sei in einem baurechtlichen Dorfgebiet so etwas durchaus drin. Messner hält auch die Lärmschutzmaßnahmen für im Prinzip wirkungsvoll. Jedenfalls hätten die letzten Messungen ergeben, dass die Lärmwerte im wesentlichen eingehalten werden.

„Wir denken, dass die Maßnahmen einen gewissen Erfolg versprechen“, sagt Messner. Allerdings kennt er auch die Dynamik eines Festes. „Der konkrete Betrieb kann die Rechtslage überholen.“ Er rechnet damit, dass der Konflikt weiter die Gerichte beschäftigen wird.

Schäffer jedenfalls orientiert sich am konkreten Betrieb. Seiner Einschätzung nach bekommen seine Nachbarn das Lärmproblem nicht in den Griff. Das hätten die Mannheimer Richter erkannt. Wer nur einmal zum Feiern kommt, zeige wenig „Toleranzbereitschaft“. Alltagssprachlich: Man wird dann gern mal etwas lauter, wenn man nach dem Fest eh wieder weg ist.

Andreas Kemmler sah das am Rande der Gremien-Sitzungen anders. Nach anfänglich vielleicht unterschätzter Partylaune seiner Festscheunen-Mieter würden die Veranstaltungen nun wirklich ruhig abgewickelt. Das außen hörbare Geschehen verglich er mit einer Veranstaltung auf dem Friedhof.

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Erstellt:
15.04.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 31sec
zuletzt aktualisiert: 15.04.2016, 01:00 Uhr

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