Reutlingen

Drei Tote in Pflegeheim: Mutmaßliche Brandstifterin soll dauerhaft in die Psychiatrie

Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Fachpflegeheim in Reutlingen Ende Januar hat die Tübinger Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen den Beginn des Hauptverfahrens beantragt.

07.06.2023

Von isi

Archivbild: Erich Sommer

Archivbild: Erich Sommer

Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Fachpflegeheim in Reutlingen, bei dem im Januar dieses Jahres drei Menschen ums Leben gekommen sind, sind die Ermittlungen abgeschlossen.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine 57-jährige Bewohnerin den Brand in ihrem Zimmer am Abend des 17. Januars absichtlich gelegt hat. Dabei soll die Frau laut Staatsanwaltschaft „ihr Bett in mutmaßlich suizidaler Absicht entzündet und dabei zumindest billigend in Kauf genommen [...] haben, dass der Brand auf das Gebäude übergreift und dabei die weiteren sechs in ihrem Wohnbereich untergebrachten Bewohner [...] zu Tode kommen.“ Zudem soll die Frau die Gefahr, die von dem Brand für die Mitbewohner sowie Pflege- und Rettungskräfte ausgeht, hingenommen haben.

Beschuldigte schuldunfähig

Allerdings geht die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Gutachtens davon aus, dass die psychisch erkrankte 57-Jährige zu dem Zeitpunkt nicht komplett steuerungsfähig war und damit im juristischen Verfahren als schuldunfähig gesehen werden muss.

Daher erhebt die Staatsanwaltschaft nicht wie üblich eine Anklage, sondern stellt einen Antrag zur „Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren“. Das bedeutet, dass sich die Beschuldigte wegen Mordes, Brandstiftung und versuchten Mordes - im Detail „Mord in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen“ - vor Gericht verantworten muss. Das Mordmerkmal ist in diesem Fall die Brandlegung selbst: Da die Ausbreitung der Flammen für die mutmaßliche Brandstifterin nicht mehr kontrollierbar war, wertet das die Anklagebehörde als „gemeingefährliches Mittel“. Allerdings wird aufgrund der mutmaßlichen Schuldunfähigkeit nicht über eine Haftstrafe entschieden, sondern über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Wann es zur Hauptverhandlung kommt, ist noch nicht bekannt.

Die Beschuldigte hat sich immer noch nicht zu den Vorwürfen und der Tat geäußert und ist seit der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Zum Artikel

Erstellt:
07.06.2023, 11:43 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 07.06.2023, 11:43 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!