Reutlingen
Drei Tote in Pflegeheim: Mutmaßliche Brandstifterin soll dauerhaft in die Psychiatrie
Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Fachpflegeheim in Reutlingen Ende Januar hat die Tübinger Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen den Beginn des Hauptverfahrens beantragt.
Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Fachpflegeheim in Reutlingen, bei dem im Januar dieses Jahres drei Menschen ums Leben gekommen sind, sind die Ermittlungen abgeschlossen.
Die Tübinger Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine 57-jährige Bewohnerin den Brand in ihrem Zimmer am Abend des 17. Januars absichtlich gelegt hat. Dabei soll die Frau laut Staatsanwaltschaft „ihr Bett in mutmaßlich suizidaler Absicht entzündet und dabei zumindest billigend in Kauf genommen [...] haben, dass der Brand auf das Gebäude übergreift und dabei die weiteren sechs in ihrem Wohnbereich untergebrachten Bewohner [...] zu Tode kommen.“ Zudem soll die Frau die Gefahr, die von dem Brand für die Mitbewohner sowie Pflege- und Rettungskräfte ausgeht, hingenommen haben.
Beschuldigte schuldunfähig
Allerdings geht die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Gutachtens davon aus, dass die psychisch erkrankte 57-Jährige zu dem Zeitpunkt nicht komplett steuerungsfähig war und damit im juristischen Verfahren als schuldunfähig gesehen werden muss.
Daher erhebt die Staatsanwaltschaft nicht wie üblich eine Anklage, sondern stellt einen Antrag zur „Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren“. Das bedeutet, dass sich die Beschuldigte wegen Mordes, Brandstiftung und versuchten Mordes - im Detail „Mord in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen“ - vor Gericht verantworten muss. Das Mordmerkmal ist in diesem Fall die Brandlegung selbst: Da die Ausbreitung der Flammen für die mutmaßliche Brandstifterin nicht mehr kontrollierbar war, wertet das die Anklagebehörde als „gemeingefährliches Mittel“. Allerdings wird aufgrund der mutmaßlichen Schuldunfähigkeit nicht über eine Haftstrafe entschieden, sondern über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Wann es zur Hauptverhandlung kommt, ist noch nicht bekannt.
Die Beschuldigte hat sich immer noch nicht zu den Vorwürfen und der Tat geäußert und ist seit der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.