Mannheim

Neue Details nach tödlichem Einsatz: Schuss fiel in Hörsaal

Mit einer Machete bewaffnet soll ein Mann in der Uni Mannheim auf Polizisten zugegangen sein, die den Mann mit einem Schuss stoppten. Nun wird bekannt: Der Vorfall ereignete sich in einem Hörsaal.

25.04.2024

Von dpa

Fahrzeuge der Polizei stehen vor der Universität in Mannheim. Nach den tödlichen Schüssen auf einen mit einer Machete bewaffneten Mann in einer Mannheimer Universität laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Foto: René Priebe/dpa

Fahrzeuge der Polizei stehen vor der Universität in Mannheim. Nach den tödlichen Schüssen auf einen mit einer Machete bewaffneten Mann in einer Mannheimer Universität laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Foto: René Priebe/dpa

Nach dem tödlichen Polizeieinsatz in der Universität Mannheim haben die Ermittler den Tathergang präzisiert. Demnach wurde der 31-jährige, bewaffnete Mann am Dienstag von der Polizei in einem Hörsaal der Universität angeschossen, wie Landeskriminalamt (LKA) und Staatsanwaltschaft Mannheim am Donnerstag mitteilten. Bisher hatte es geheißen, der mit einer Machete bewaffnete Mann sei im Bereich einer Bibliothek aufgefallen, habe eintreffende Polizeibeamte bedroht und sei angeschossen und tödlich verletzt worden.

Einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft zufolge waren in dem Hörsaal mindestens 25 Zeugen. Die genaue Zahl sei noch unklar, weil einige Menschen vor der Feststellung ihrer Personalien den Ort verlassen hätten. Man gehe davon aus, dass sich bis zu 50 Menschen in dem Saal aufgehalten haben könnten, sagte die Sprecherin.

Ob in dem Hörsaal eine Vorlesung stattfand, konnte die Sprecherin zunächst nicht sagen. Was diese Zeugen genau gesehen und mitbekommen hätten, sei nun Gegenstand der Ermittlungen. Es gebe derzeit keine Hinweise, dass sich die Menschen während des Einsatzes in Gefahr befunden hätten.

Nach aktuellem Ermittlungsstand sei der 31-Jährige in dem Unigebäude aufgefallen, weil er dort Aufkleber auf Einrichtungsgegenstände geklebt habe, teilten die Ermittler mit. Als er auch Aufkleber in dem Hörsaal habe verteilen wollen, sei er von einem Mann angesprochen worden. Diesem soll er eine Ohrfeige verpasst haben. Weitere Körperverletzungen seien derzeit nicht auszuschließen, da noch nicht alle Zeugenvernehmungen abgeschlossen seien, hieß es weiter. Schon zwei Wochen zuvor soll er eine Mitarbeiterin der Universitätsbibliothek geohrfeigt haben. Die Frau habe daraufhin Anzeige erstattet, zudem sei ein Hausverbot erteilt worden.

Als die Polizei eingetroffen sei, habe sich der 31-Jährige in dem Hörsaal im ersten Obergeschoss der Uni aufgehalten und eine rund 40 Zentimeter lange Machete in der Hand gehalten. „Versuche, verbal auf den Mann einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, die Machete aus der Hand zu legen, schlugen fehl. Daraufhin kam es zu einer Schussabgabe, um den Mann zu stoppen“, teilten LKA und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Nach früheren Angaben wurde der Mann dabei schwer verletzt und starb kurz darauf im Krankenhaus.

Um die genaue Todesursache zu klären, sei eine Obduktion angeordnet worden. Diese solle zeitnah stattfinden, vermutlich in den nächsten Tagen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dann rechne man auch mit einem vorläufigen Obduktionsergebnis.

Es ist bereits der zweite tödliche Schusswaffengebrauch der Polizei in Mannheim innerhalb weniger Monate. Kurz vor Heiligabend hatte ein 49-Jähriger den Notruf gewählt. Bei der Ankunft der Beamten wartete er mit einem Küchenmesser bewaffnet auf der Straße. Bei einer folgenden Auseinandersetzung gab ein Beamter mehrere Schüsse auf den Mann ab, der dann verletzt in ein Krankenhaus kam und kurz darauf starb. Das Motiv des 49-Jährigen war damals offen geblieben.

Im März hatte das Landeskriminalamt mitgeteilt, die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen zu haben. Die Akte gehe nun an die Staatsanwaltschaft. Der Beamte, der damals die tödlichen Schüsse abgegeben habe, sei weiter im Dienst.

Dienstwaffen dürfen nur als „Ultima Ratio“, also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie das Innenministerium bereits nach früheren Fällen mitgeteilt hatte.

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Erstellt:
25.04.2024, 16:52 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 40sec
zuletzt aktualisiert: 25.04.2024, 16:52 Uhr

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