Stuttgart · Bahn

Entschädigung für Dauerpendler auf der Strecke Stuttgart-Tübingen

Das Land entschädigt Dauerkarteninhaber für schlechte Leistungen auf zehn Bahnstrecken – darunter auch die Strecke zwischen Stuttgart und Tübingen.

10.04.2020

Von ST

Symbolbild: Erich Sommer

Symbolbild: Erich Sommer

Stammkunden im regionalen Bahnverkehr von Baden-Württemberg erhalten eine Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Dies hatte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Februar 2020 angekündigt. „Es hat leider länger gedauert, das Versprechen umzusetzen. Unser Ziel war eine faire Lösung unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen. Und nicht zuletzt ein einfaches und funktionierendes Auszahlungsverfahren. Nun gibt es Klarheit über die zu entschädigenden Strecken“, wird Verkehrsminister Winfried Hermann in einer Pressemitteilung von Freitagmorgen zitiert.

Zu den zehn Strecken zählt auch der Abschnitt zwischen Tübingen und Stuttgart. Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren. Geplant ist eine Entschädigung der Dauerkunden (Jahreskarteninhaber) in Höhe eines Monatskartentickets beziehungsweise einer Monatsrate für ein Abonnement für die betroffenen Streckenabschnitte. Das Land verhandelt mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen über die gemeinsame Finanzierung der Entschädigungen.

Tausende Fahrgäste seien betroffen. Die Entschädigungen sollen ab Juni 2020 ausgezahlt werden. Die Antragsstellung soll digital über ein Kundenportal erfolgen. Die Einzelheiten werden derzeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geklärt. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben, so das Land.

Der Verkehrsminister unterstrich: „Wir arbeiten unter Hochdruck an einer technisch einfachen Lösung, um die Fahrgäste zu entschädigen. Der Ärger der vielen Pendlerinnen und Pendler, die seit Juni vergangenen Jahres auf so vielen Bahnstrecken im Land eine schlechte Qualität erfahren haben, ist absolut verständlich. Deshalb ist und bleibt unser Ziel: Die Betreiberfirmen müssen das vom Land bestellte Angebot realisieren, das heißt die Züge müssen pünktlich und zuverlässig fahren.“

Die Strecken, für die es eine Entschädigung gibt

„Anhand objektiver Kriterien, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten hat das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen zehn Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendlerinnen und Pendler entschädigt werden“, heißt es:

Stuttgart - Pforzheim - Karlsruhe (IRE)

Stuttgart - Mühlacker - Pforzheim/Bruchsal (RB)

Stuttgart - Heilbronn - Würzburg

Stuttgart - Ulm

Stuttgart - Tübingen

Stuttgart - Schwäbisch Gmünd - Aalen

Breisach/Endingen - Freiburg - Donaueschingen/Seebrugg

Metzingen - Bad Urach

Pforzheim - Horb

Sigmaringen - Aulendorf

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Erstellt:
10.04.2020, 10:11 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 01sec
zuletzt aktualisiert: 10.04.2020, 10:11 Uhr

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