Tübingen · WHO-Streit

Ein Ende des Streits auf Waldhäuser Ost

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte den vom Tübinger Landgericht festgesetzten Streitwert.

10.08.2023

Von miw

Bis vor Gericht ging im vergangenen Jahr ein Streit zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) des Einkaufszentrums WHO und dem Stadtteiltreff WHO: Die WEG hatte dem Stadtteiltreff per Einstweiliger Verfügung untersagt, auf der gemeinschaftlich genutzten Freifläche Veranstaltungen durchzuführen. Das Landgericht Tübingen hatte den Streitwert damals auf 5000 Euro festgesetzt. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun bestätigt.

Der WEG-Rechtsanwalt Marcus Nerlich – nicht die WEG, wie der Anwalt der Gegenseite, Peter Jäcksch, betonte – hatte nämlich Beschwerde gegen den Streitwert-Beschluss des Landgerichts Tübingen eingelegt: Der festgesetzte Streitwert sei zu niedrig. Nerlich ist der Auflassung: Alle zwölf Konzerte seien als unterschiedliche Streitgegenstände von dem Gericht bei der Bemessung des Streitwerts zu berücksichtigen. Daher wollte Nerlich mit seiner Beschwerde die Festsetzung auf einen Streitwert von 60 000 Euro erwirken.

Ausgewirkt hätte sich der höhere Streitwert vor allem auf die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit, wie der Stadtteiltreff-Anwalt Jäcksch erklärt: „Der Anwalt hatte ein eigenes wirtschaftliches Interesse.“ Für den ehrenamtlich als Verein organisierten Stadtteiltreff WHO, der den Großteil der Verfahrenskosten übernimmt, hätte das ebenfalls höhere Kosten bedeutet: Jäcksch schätzt, dass der Verein bei einem Streitwert von 60 000 Euro etwa 4100 Euro hätte zahlen müssen. Durch den Beschluss des Oberlandesgerichts werden sich die Kosten auf etwa 1000 Euro belaufen.

Das Gericht muss nun noch die tatsächlichen Kosten feststellen – ansonsten ist der Rechtsstreit nun abgeschlossen.

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Erstellt:
10.08.2023, 18:24 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 10.08.2023, 18:24 Uhr

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