Tübingen · Wohnen

Bekommt Tübingen eine Milieuschutzsatzung?

Die Stadtverwaltung schickt Südstadtbewohnern Fragebögen zu ihren Wohnverhältnissen.

02.04.2024

Von ST

Archivbild: Ulrich Metz

Archivbild: Ulrich Metz

Die Stadtverwaltung prüft eine sogenannte Milieuschutzsatzung für die Südstadt, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. Dabei handelt es sich um eine soziale Erhaltungssatzung, die die Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung in einem Gebiet schützen soll, damit sie nicht durch bauliche Aufwertung, Abriss oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden verdrängt wird. Für eine solche Satzung muss unter anderem nachgewiesen sein, dass die bestehende Bevölkerungszusammensetzung schutzwürdig ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn in einem bestimmten Gebiet Bevölkerungsgruppen wohnen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation einen schlechteren Zugang zum Wohnungsmarkt haben und deshalb besonders verdrängungsgefährdet sind.

„Aus ersten Analysen zum Gebäudebestand und aus soziodemografischen Daten haben wir Hinweise, dass in Teilen der Südstadt eine besondere Verdrängungsgefährdung der ansässigen Bevölkerung besteht“, werden die städtischen Wohnraumbeauftragten Axel Burkhardt und Julia Hartmann in der Mitteilung zitiert. Dies zeige sich unter anderem an einem hohen Anteil an Ein-Personen-Haushalten in Verbindung mit Daten zur Migrationsgeschichte und Strukturdaten zum sozialen Unterstützungsbedarf.

Ob eine Milieuschutzsatzung für ausgewählte Bereiche der Südstadt notwendig ist, soll jetzt eine vertiefende Untersuchung durch die Firma LPG Landesweite Planungsgesellschaft klären. Dafür versendet die Stadtverwaltung in diesen Tagen Fragebögen an Haushalte in der Südstadt. Die Bewohner sollen zum Beispiel angeben, warum sie in dieser Wohnung beziehungsweise diesem Wohngebiet leben, und Fragen zu Mieterhöhungen, ihrem Einkommen und Entwicklungen im Quartier beantworten. „Wir bitten darum, den Fragebogen auszufüllen, weil nur auf einer breiten Informationsbasis über eine Milieuschutzsatzung entschieden werden kann“, so die Wohnraumbeauftragten.

Das Ziel der sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Baugesetzbuch ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Die Satzung beschließt der Gemeinderat für ein klar umgrenztes Quartier, dessen soziale Struktur sich durch eine bauliche Aufwertung sehr stark verändern könnte. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen, die eine Verdrängung von Bewohnern zur Folge haben könnten, bedürfen dann einer Genehmigung durch die Kommune. So muss die Stadtverwaltung in Gebieten mit Milieuschutz zum Beispiel Eigenbedarfskündigungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ebenso genehmigen wie Modernisierungen, die das Mietpreisniveau anheben würden. ST

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Erstellt:
02.04.2024, 16:54 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 03sec
zuletzt aktualisiert: 02.04.2024, 16:54 Uhr

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