Prozess

Dreifachmord wird aufgerollt

Es war ein grauenvolles Bild, das sich den Ermittlern im Januar 2020 bot: Eltern und Sohn, erschossen in ihrem Haus in Starnberg. Das Gericht soll klären, was geschehen ist.

24.08.2021

Von Britta Schultejans/dpa

Die Polizei hat das Wohnhaus in Starnberg, in dem drei Personen getötet wurden, nach der Tat abgesperrt.  Foto: Lino Mirgeler/dpa

Die Polizei hat das Wohnhaus in Starnberg, in dem drei Personen getötet wurden, nach der Tat abgesperrt. Foto: Lino Mirgeler/dpa

Ein wahnsinniges Unglück hat uns im irdischen Leben getrennt“, steht über einer Todesanzeige für das Ehepaar, die Freunde aufgegeben haben. Vom „Unbeschreiblichen“, vom „Unbegreiflichen“ schreiben die Angehörigen in einer anderen Anzeige. Sie alle stellen sich wohl heute noch die Frage: Was geschah damals im Januar 2020 in Starnberg?

Hat ein junger Mann seinen Freund und dessen Eltern brutal erschossen? Und welche Rolle spielt dessen Kumpel, der vor dem Haus der Familie in Starnberg wartete?

„Ermittlungsgruppe 11. Januar“ heißt die Einheit der Kriminalpolizei, die sich mit dem Fall befasst hat. Eine Polizeistreife hatte die Leichen der 60 Jahre alten Frau, ihres 64 Jahre alten Mannes und des gemeinsamen Sohnes in deren Haus entdeckt. Nur der Hund der Familie, auf den ebenfalls geschossen wurde, überlebte schwer verletzt.

Zuerst schien der Fall für die Ermittler klar: Sie gingen davon aus, dass der Sohn, ein Waffennarr, zuerst seine Eltern und dann sich selbst erschoss. Einige Wochen später dann die spektakuläre Wende: Weitere Ermittlungsergebnisse legten ein anderes Szenario nahe. Die Staatsanwaltschaft München II geht nun davon aus, dass der Sohn nicht Täter, sondern selbst Opfer wurde – Opfer seines engen Freundes, der ihn und seine Eltern auf dem Gewissen haben soll.

Der 21 Jahre alte Deutsche ist wegen dreifachen Mordes angeklagt, sein Freund und Mitbewohner, ein 19 Jahre alter Slowake, als Mittäter in einem Mordfall. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden es auf die illegalen Waffen des Sohnes abgesehen hatten und darum den Entschluss fassten, die Familie auszulöschen. Der Mitangeklagte soll seinen Freund zum Haus der Familie gefahren und dort gewartet haben. Die Ermittler fanden später illegale Waffen bei dem 21-Jährigen, die er aus dem Haus der Familie gestohlen haben soll.

Mitangeklagter schweigt

Bei der Polizei soll der Ältere der beiden Angeklagten das so gestanden haben – vor dem Landgericht München II will er zum Prozessauftakt am Montag zu den grauenvollen Vorwürfen aber nichts mehr sagen. Auch der Mitangeklagte schweigt zumindest zunächst.

Ausführlich äußert sich der arbeitslose Hauptangeklagte allerdings – wenn auch nicht frei von drastischen Widersprüchen – zu seinen persönlichen Verhältnissen. Er spricht von heftigem Alkohol- und Drogenkonsum, von Problemen mit seiner Mutter und von Mobbing in der Schule. „Einmal haben sie mich mit Kabelbinder an ein Klettergerüst gebunden und mit Steinen beworfen.“ Er sei ziemlich kindisch und schaue heute noch gerne Zeichentrickfilme.

Zweifel daran, dass er verurteilt wird, scheint er nicht zu haben. Später, „sobald ich in Strafhaft komme“, wolle er eine handwerkliche Ausbildung machen, sagt er über seine Zukunftspläne. Und dann wolle er ein Haus bauen – „wenn ich rauskomme“. Wie er an das Geld für die Drogen kam, will er nicht sagen. Und auch auf viele andere Fragen, wie beispielsweise die nach seinem Freundeskreis oder seiner sexuellen Orientierung, antwortet er nicht.

Einer der zwei wegen Mordes angeklagten Männer wird vor Beginn der Verhandlung in den Sitzungssaal geführt.  Foto: Sven Hoppe/dpa

Einer der zwei wegen Mordes angeklagten Männer wird vor Beginn der Verhandlung in den Sitzungssaal geführt. Foto: Sven Hoppe/dpa

Die Verteidigung des 19 Jahre alten Mitangeklagten äußert massive Zweifel an der Version, die die Staatsanwaltschaft ihrer Anklage zugrunde legt und attackiert die Anklagebehörde in gleich drei nach US-amerikanischem Vorbild verfassten Eröffnungsstatements.

Die Staatsanwaltschaft folge in ihrer Anklage „einer simplen Logik“, sagt Rechtsanwalt Alexander Betz. „Vier Personen sind in einem Haus, einer kommt lebendig raus, und damit ist der vierte der Mörder.“

Dies sei aber nur eine von zahlreichen denkbaren Varianten. Es gebe mehrere Hypothesen von dem, was in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 2020 geschehen sein könne, die genauso plausibel, wenn nicht sogar plausibler seien. Die Anklage habe „ihre Wissenslücken mit viel Fantasie statt mit Ermittlungsarbeit gefüllt“, kritisiert Rechtsanwalt Alexander Stevens.

Sieben Hypothesen sind es, die die Verteidigung vorbringt: Beispielsweise hält sie auch die ursprünglich angenommene Variante vom Sohn als Mörder seiner Eltern weiterhin für möglich. Schmauchspuren seien an seinen Händen gefunden worden und das rechtsmedizinische Gutachten schließe nicht aus, dass der junge Mann sich tatsächlich selbst erschossen haben könnte. In jedem Fall, so betonen die drei Verteidiger, sei eine Mittäterschaft ihres Mandanten nicht nachweisbar.

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Erstellt:
24.08.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 04sec
zuletzt aktualisiert: 24.08.2021, 06:00 Uhr

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