Tübingen/Reutlingen · Justiz

Drei Jahre Haft für das gelegte Feuer

Schwere Brandstiftung, aber kein versuchter Mord: Am Dienstag sprach das Tübinger Landgericht die Reutlingerin schuldig, die die Wohnung ihres Mannes angezündet hatte.

08.10.2019

Von Jacqueline Schreil

„Das nennt sich heimtückisch.“ Als Staatsanwalt Ingo Schumann am Dienstag im Tübinger Landgericht sein Plädoyer vortrug, liefen nicht nur bei der Angeklagten die Tränen: Auch das Schluchzen einiger Angehöriger schallte durch den Schwurgerichtssaal. Dann fiel das Urteil im Prozess um versuchten Mord, besonders schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung gegen die Reutlingerin. Die 24-...

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Erstellt:
08.10.2019, 19:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 43sec
zuletzt aktualisiert: 08.10.2019, 19:00 Uhr

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