Stuttgart/Tübingen · Oberlandesgericht
Doktorvater muss Geld für Betreuung zurückzahlen
Ein Tübinger Professor nahm von einer Doktorandin 17850 Euro für die Betreuung ihrer Arbeit. Die muss er nun zurückgeben.
23.02.2022
Ein Tübinger Professor nahm von einer Doktorandin 17850 Euro für die Betreuung ihrer Arbeit. Die muss er nun zurückgeben.