Stuttgart/Tübingen · Oberlandesgericht

Doktorvater muss Geld für Betreuung zurückzahlen

Ein Tübinger Professor nahm von einer Doktorandin 17850 Euro für die Betreuung ihrer Arbeit. Die muss er nun zurückgeben.

23.02.2022

Von Jonas Bleeser

Der Fall hatte nicht nur unter Zahnmedizinern hohe Wellen geschlagen: Weil sie ihrem Doktorvater, einem außerordentlichen Professor der Medizinischen Fakultät und damals Oberarzt an der Tübinger Uniklinik, Geld für die Betreuung ihrer Doktorarbeit zahlte, war vergangenen Juli eine Zahnmedizinerin wegen Bestechung verurteilt worden. Das Tübinger Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sie gewusst...

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