Tübingen
Drogerie-Diebe zu 3 Jahren Haft verurteilt
Am Tübinger Landgericht ging am Freitag ein Prozess gegen zwei Männer mit Haftstrafen zu Ende, denen die Staatsanwaltschaft schweren Bandendiebstahl vorwarf.
Ein 35-Jähriger und ein 28-Jähriger hatten teure Parfüms, Rasierklingen und Zahnbürstenköpfe für elektrische Zahnbürsten aus Drogeriemärkten gestohlen, dann an Hehler in Berlin verkauft und dabei einen Schaden in Höhe von mehreren Zehntausend Euro verursacht. Dabei waren sie bundesweit aktiv: Ihnen wurden Diebstähle in vier Bundesländern vorgeworfen.
Die Tübinger Staatsanwaltschaft hatte die Fälle an sich gezogen und hier angeklagt, da drei Diebstähle im Landgerichtsbezirk Tübingen begangen wurden. Wie der „Südwestrundfunk“ am Freitag berichtete, verurteilten die Richter die geständigen Diebe zu Gefängnisstrafen: Einer muss drei Jahre hinter Gitter, der andere drei Jahre und zwei Monate.