Urteil

Die Rückkehr der Stechuhr am Arbeitsplatz

Die Arbeitszeiten von Beschäftigten müssen künftig erfasst werden – so viel steht nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fest. Aber wird darunter nicht die von vielen gewünschte Kreativität leiden?

28.09.2022

Von Michael Gabel

Ein Gespenst kehrt zurück in die deutsche Arbeitswelt: die Stechuhr. Wird es künftig Pflicht werden, dass sich Beschäftigte in Betrieben und Behörden morgens beim Betreten ihrer Arbeitsstelle ein- und abends wieder auschecken? Ist Arbeiten im Homeoffice dann überhaupt noch möglich? Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten gibt einige ...

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Erstellt:
28.09.2022, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 46sec
zuletzt aktualisiert: 28.09.2022, 06:00 Uhr

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