Kreis Tübingen · Fasnet

Die Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an

Die Polizei wird während der Haupttage vermehrt Präsenz zeigen.

05.02.2020

Von ST

Symbolbild: ©benjaminnolte - stock.adobe.com

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In einer Pressemitteilung kündigt die Reutlinger Polizei an, bis zum Aschermittwoch in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Esslingen und Zollernalb verstärkte Kontrollen durchzuführen. „Sodass diejenigen, die aufgrund ihres Alkohol- oder Drogenkonsums für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst eine Gefahr darstellen, damit rechnen müssen, aus dem Verkehr gezogen zu werden“, heißt es in der Mitteilung. Auch auf Veranstaltungen werde die Polizeipräsenz hoch sein.

Bereits ab 0,3 Promille im Blut können Gesetzeskonflikte und Führerscheinentzug die Folge sein. Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an die Null-Promille-Grenze halten. Die Polizei rät, öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zu nutzen sowie Fahrgemeinschaften zu bilden. Außerdem sollte sich niemand zu alkoholisierten und unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrern ins Auto setzen.

Besonders Frauen werden auf der Fasnet auch Opfer von K.O.-Tropfen. Die Polizei rät, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin untersuchen zu lassen und keine offenen Getränke von Unbekannten oder flüchtigen Bekanntschaften anzunehmen. Die Substanz ist im Blut nur maximal 8, im Urin nur maximal 12 Stunden nachweisbar.

Auch die Veranstalter müssen einiges beachten: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährige erlaubt.

Generell wird die Polizei wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen. Die Einsatzkräfte agieren aber nicht nur offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil. Teilweise werden die uniformierten Polizeibeamten vorsorglich auch die Maschinenpistole mitführen, was aber kein Grund zur Verunsicherung zu sein braucht.

Die Polizei hat dabei aber nicht nur das Thema Alkohol oder Drogen im Visier, sondern auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr. Dabei stehen wir in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und haben bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im Blick. Wir können aber nicht überall sein. Unser Appell an die Bevölkerung ist daher: Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahe kommt - und sowieso, wenn es zu Straftaten kommt. Im Notfall 110 wählen!

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Erstellt:
05.02.2020, 15:22 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 17sec
zuletzt aktualisiert: 05.02.2020, 15:22 Uhr

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