Weiterhin unecht?

Die Kusterdinger Bürger sollen entscheiden

„Soll die Unechte Teilortswahl in Kusterdingen abgeschafft werden?“ Diese Frage sollen bei dem Bürgerentscheid am Sonntag 6639 Wahlberechtigte beantworten.

13.03.2016

Von lau

Kusterdingen. Am Sonntag müssen sich die Kusterdinger nicht nur festlegen, wer ihrer Ansicht nach künftig im Landtag sitzen soll. Alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren sind zudem aufgefordert, bei einem Bürgerentscheid über den Erhalt oder die Abschaffung der Unechten Teilortswahl zu entscheiden. Unecht heißt das Wahlverfahren für den Gemeinderat deshalb, weil jeder Wähler seine Stimme nicht nur an einen Kandidaten seiner Ortschaft vergeben kann, sondern die Auswahl aus dem gesamten Gemeindegebiet hat. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass zum einen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als dem Wahlgebiet zustehen. Zum anderen darf nicht für mehr Bewerber eines Teilorts votiert werden, als Sitze festgelegt sind.

Im Zuge der Gemeindereform, Mitte der 1970er Jahre, sollte das Wahlsystem das Zusammenwachsen der fünf Teilorte Kusterdingen, Wankheim, Mähringen, Jettenburg und Immenhausen zu einer Gesamtgemeinde fördern. Den bislang eigenständigen Orten garantierte es eine feste Sitzzahl im Gemeinderat – und damit, so die Argumentation der Befürworter der Unechten Teilortswahl, eine angemessene Interessensvertretung.

Für die Gegner ist die Unechte Teilortswahl nach 40 Jahren überholt. Das relativ komplizierte System führe zu vielen ungültigen Stimmen.

Der Wahlmodus „hat ausschließlich Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Kusterdinger Gemeinderates“, informiert die Gemeinde in einer Amtlichen Bekanntmachung. Ortsvorsteher und Ortschaftsräte werde es in Wankheim, Mähringen, Jettenburg und Immenhausen unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheides weiterhin geben. Die Verzahnung zwischen den Ortschaften und dem Gemeinderat sei dadurch gesichert. An der Ortsverfassung ändere sich unabhängig vom Ergebnis am Sonntag nichts.

Als erfolgreich wird der Bürgerentscheid gewertet, wenn eine Mehrheit von mindestens 20 Prozent der gültigen Stimmen für oder gegen die Abschaffung abgegeben wurden. Das Ergebnis ist bindend und kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid gekippt werden. Sollte sich keine Mehrheit für die Abschaffung oder Beibehaltung finden, hat der Gemeinderat zu entscheiden.

Wenn sich die Kusterdinger gegen die Unechte Teilortswahl aussprechen, wird bereits bei der kommenden Kommunalwahl im Frühjahr 2019 nach geändertem System gewählt.

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Erstellt:
13.03.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 01sec
zuletzt aktualisiert: 13.03.2016, 01:00 Uhr

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