Wieder werden Spuren gesperrt

Die Arbeiten am Bröckelbeton des B27-Tunnels gehen weiter

Morgen beginnen Bauarbeiten an der Lärmschutzwand des B27-Tunnels. Fangnetze sollen provisorisch die maroden Wände sichern.

12.12.2017

Von eik

Bald wieder zweispurig, aber nur mit Sicherungsnetzen am Beton: die B27 beim Tunnel. Archivbild: Rippmann

Bald wieder zweispurig, aber nur mit Sicherungsnetzen am Beton: die B27 beim Tunnel. Archivbild: Rippmann

Am morgigen Mittwoch werden Arbeiter damit beginnen, die marode Lärmschutzwand vor und hinter dem Dußlinger B27-Tunnel zunächst provisorisch zu sichern. Eine Woche lang muss dafür nicht nur wie bisher die Überholspur Richtung Hechingen, sondern auch die in Richtung Tübingen gesperrt werden – tagsüber und nur dort, wo auch gearbeitet wird. Danach sollen alle vier Spuren in beide Richtungen wieder freigegeben werden. Das Regierungspräsidium Tübingen will diese Baustelle bis Mittwoch kommender Woche, 20. Dezember, beendet haben.

Seit August ist die Fahrbahn Richtung Hechingen nur einspurig befahrbar, weil an einer Stelle wieder Lärmschutz-Beton von der Trägerwand bröckelte – mittlerweile zum zweiten Mal seit Eröffnung des Tunnels im Jahr 2014. Grund ist ein Herstellungsfehler der Lärmschutz-Firma: Bei den fertig montierten Teilen gibt es Hohlstellen, so dass das Flüstermaterial nicht zuverlässig an der zugehörigen Tragwand aus Konstruktionsbeton haftet.

Bis auf Weiteres Sicherheitsnetze

Ein Provisorium mit Dübeln im Jahr 2015, für das die Herstellerfirma aufkam, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Wann nun die gesamte Lärmschutzwand wieder in Ordnung kommen könnte, ist weiterhin unklar. Schon im Oktober wies das Regierungspräsidium darauf hin, dass es zunächst eine provisorische Sicherung schaffen will, wenn absehbar ist, dass sich der komplexe Prozess aus Gutachten und Abstimmungen mit der Herstellerfirma in diesem Gewährleistungsfall hinziehen wird. Dies ist nun der Fall. Bis zur endgültigen Sanierung werden die Arbeiter zunächst Sicherheitsnetze an den Lärmschutzwänden anbringen, die weitere Bröckchen auf der Fahrbahn verhindern.

Die Kosten für die Arbeiten trägt die Herstellerfirma mit Sitz in Ostwestfalen und Schorndorf im Rahmen der Gewährleistung. Aufgrund des bereits 2014 eingetretenen Schadensfalls wurden die Fristen im Bauvertrag verlängert. Dem Bund entstehen nach Auskunft des Regierungspräsidiums keine Kosten.

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Erstellt:
12.12.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 52sec
zuletzt aktualisiert: 12.12.2017, 01:00 Uhr

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