Rottenburg

Waffenhändler unterstützt? Kopp Verlag bestreitet das

Der Kopp Verlag wird in einem Bericht des Rechercheverbunds von Norddeutschem Rundfunk, Westdeutschem Rundfunk und „Süddeutscher Zeitung“ in Zusammenhang mit Waffengeschäften genannt.

07.12.2018

Von Gert Fleischer

Archivbild: Gert Fleischer

Archivbild: Gert Fleischer

Es geht um einen Prozess gegen den mutmaßlichen Betreiber des Internet-Waffenladens „Migrantenschreck“. Nach Informationen des Rechercheverbunds soll dieser Betreiber, der in dem Bericht mit M.R. abgekürzt wird, Geld „vom rechten Kopp-Verlag“ und vom Compact-Magazin erhalten haben.

M.R. soll von Ungarn aus über seine Internetseite „Migrantenschreck“ Waffen an deutsche Kunden verkauft und per Post ausgeliefert haben. Der in Berlin in Untersuchungshaft Sitzende hat laut Staatsanwaltschaft „in 193 Fällen illegal mit Waffen im Wert von mehr als 100 000 Euro gehandelt. Ob die Kunden einen Waffenschein besaßen, habe R. nicht überprüft. „Migrantenschreck“ habe „mit stramm rechter Gesinnung geworben und Waffenbesitz als Menschenrecht beschrieben, um sich gegen eine angebliche Bedrohung durch Migranten zu verteidigen.

Partnerprogramm eingestellt

M.R. soll auch hinter den „ehemals größten deutschen Hetzportalen Anonymous.Kollektiv auf Facebook und Anonymousnews.ru“ gesteckt haben. Dazu gibt es ein separates Ermittlungsverfahren gegen R. und weitere Beschuldigte. Unter Anonymousnews.ru wurde laut diesen Berichten zu Spenden aufgerufen. Die Ermittler haben nach Informationen von NDR, WDR und „SZ“ auch Geldflüsse „von zwei der bekanntesten neurechten Verlage“ gefunden. Das Compact-Magazin habe mehr als 70 000 Euro auf ein ungarisches Konto von R. überwiesen; wofür, sei unklar. Der Kopp Verlag „zahlte R. zwischen April 2016 und September 2017 offenbar rund 40 000 Euro“. Hinweise auf eine frühere Unterstützung durch den Kopp Verlag habe der Betreiber der Seite Anonymousnews.ru selbst gegeben. Nachdem der Kopp Verlag sein Partnerprogramm eingestellt habe, lasse sich Anonymousnews.ru nicht mehr kostendeckend betreiben.

Kopp: Schon 2017 gekündigt

Das TAGBLATT bat Jochen Kopp, den Inhaber des Kopp Verlags, um Stellungnahme. Er schrieb: „Der Angeklagte M.R. hat sich im April 2016 an unserem Affiliate-Programm angemeldet. M.R. war einer von über 1500 Teilnehmern an diesem Affiliate-Programm. Wichtig und deutlich zu unterscheiden ist, dass sich M.R. mit einem Internet-Blog und nicht mit der Shop-Seite ‚Migrantenschreck‘ angemeldet hat. Der Kopp Verlag hat M.R. bereits im Juni 2017 gekündigt, nachdem wir auf sein bedenkliches Verhalten aufmerksam gemacht wurden. Der Kopp Verlag hat zu keiner Zeit Geschäfte von M.R., die Gegenstand der Anklage sind, mit Zahlungen unterstützt. Soweit Zahlungen erfolgten, beruhten diese auf den üblichen Provisionen für die Vermittlung von Buchverkäufen über dessen Internet-Blog. Presseberichte, die auf unvollständiger oder gar falscher Tatsachenbasis über eine ‚Finanzierung‘ der Aktivitäten von M.R. oder gar der unter Anklage gestellten Handlungen durch den Kopp Verlag berichten oder dazu spekulieren, sind falsch.“

Affiliate-Programme sind durch das Internet unterstützte Vertriebswege. Dabei stellt ein Anbieter seinen Vertriebspartnern Werbemittel zur Verfügung und honoriert die durch den Partner vermittelten Verkäufe durch eine Provision.

Hinweis in eigener Sache

In einer ersten Fassung hatten wir fälschlicherweise den Compact-Verlag genannt, nicht das Compact-Magazin. Das haben wir inzwischen korrigiert.

Imke Junack, Geschäftsführerin des Compact Verlags, schrieb uns dazu: „Die Compact Verlag GmbH (Compact Verlag) aus München ist ein weltoffener Buchverlag, der seit über 40 Jahren im Bereich Fremdsprachen, Lernkrimis, Kinderbuch und Ratgeberliteratur tätig ist. Zwischen diesem Verlag und dem Compact Magazin bzw. der Compact Magazin GmbH bestehen keine Verbindungen und entsprechend ist das Compact Magazin kein Produkt des Compact Verlages. Der Compact Verlag distanziert sich ausdrücklich von den Publikationen, dem Auftreten und der Weltsicht des Compact Magazins und der Compact Magazin GmbH. Aus diesem Grund haben wir uns vor einigen Wochen umbenannt in Circon Verlag GmbH, um Verwechselungen zukünftig aus dem Weg zu gehen.“

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Erstellt:
07.12.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 45sec
zuletzt aktualisiert: 07.12.2018, 01:00 Uhr

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