Definitionsmacht

Ein Tübinger Netzwerk von Pädagoginnen und Pädagogen hält nichts von einem Kopftuchverbot für Minderjährige („Mehr Chancen statt Verbote“, 12. Juli).

16.07.2019

Von Eva Maria Kustermann

Wer bestimmt über welche Köpfe und deren Bedeckung?

Merken die Verbotsverfechter/innen nicht, wie übergriffig sie argumentieren? Wie sie – wahrscheinlich auch noch wohlmeinend – andere zu Objekten ihrer guten Absichten machen?

„Den Kopf frei haben“ sollen minderjährige Mädchen und dass das nur ohne Kopftuch möglich ist, weiß der Aufruf von Terre des Femmes ganz genau. Wahrscheinlich träumte ich nur, als ich im Unterricht kopftuchtragende Schülerinnen als selbstbewusste, freie junge Frauen erlebte, und nicht kopftuchtragende Mitschülerinnen und Mitschüler, für die das anscheinend kein Problem war.

Als Pädagog(inn)en, denen Kinder und Jugendliche für eine Zeit anvertraut werden, müssen wir immer genau hinschauen und das Gespräch suchen, wenn wir den Eindruck haben, dass auf ein Kind Druck ausgeübt wird. Dazu brauchen wir aber selbst einen freien Kopf und nicht die alleinige Definitionsmacht.

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Erstellt:
16.07.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 25sec
zuletzt aktualisiert: 16.07.2019, 01:00 Uhr

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