Corona

Regeln: Das kommt auf Baden-Württemberg zu

Geimpfte werden mehr Freiheiten erhalten. Bei Großveranstaltungen brauchen Ungeimpfte einen PCR-Test.

12.08.2021

Von ELISABETH ZOLL

Nicht mehr allein: Auch Kinos dürfen künftig wieder mehr Besucher zulassen. Vorausgesetzt diese sind geimpft, genesen oder getestet. Foto: Julian Stratenschulte

Nicht mehr allein: Auch Kinos dürfen künftig wieder mehr Besucher zulassen. Vorausgesetzt diese sind geimpft, genesen oder getestet. Foto: Julian Stratenschulte

Stuttgart. Baden-Württemberg drückt aufs Gas. Schon von kommender Woche an erhalten Bürger Freiheitsrechte zurück. Vorausgesetzt: Sie sind geimpft, genesen oder getestet. Das kündigte das Sozialministerium an. Eine Impfquote von deutlich über 50 Prozent und derzeit überschaubare Inzidenzwerte rechtfertigen danach keine drastischen Einschränkungen mehr. Wichtige Aspekte im Überblick:

Ist Baden-Württemberg der Vorreiter unter den Bundesländern? Das Land ist zumindest in der Spitzengruppe. Auch Niedersachsen will seine Corona-Verordnung neu schreiben und sich von der bisher zum alleinigen Maßstab für Freiheitseinschränkungen erklärten Inzidenz verabschieden. Allerdings erst ein paar Tage nach dem Südwesten: am 25. August.

Was wird sich ändern? Geimpfte, Genesene und Getestete sollen Rechte zurückbekommen. So können sie wieder ohne Einschränkungen Konzerte und Großveranstaltungen besuchen. Eine Deckelung der Besucherzahlen entfällt.

Welche Regeln gelten künftig für einen Restaurantbesuch oder ein Training in einem Fitnessstudio? Die Innenräume können von Nicht-Geimpften nur noch mit einem Antigentest betreten werden. Das soll auch für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen gelten, beim Friseur, für Sporthallen und Hotel-Übernachtungen.

Kann die Veranstaltungsindustrie damit aufatmen? Nur bedingt. Auch wenn sie ihre Hallen und Säle wieder füllen darf und Abstandsregeln entfallen, so gilt die Einschränkung, dass die Besucher geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Im Fall von Massenveranstaltungen müssen Ungeimpfte sogar einen negativen PCR-Test vorweisen. Bei einer Impfquote von gut 56 Prozent – bei über 60-Jährigen sind fast 81 Prozent geimpft – bedeutet das, dass ein nicht unbedeutender Teil potenzieller Kulturfreunde und Party-Gänger noch ohne Impfung ist. Sie haben bei Großveranstaltungen das Nachsehen. Offen ist noch, wie die Zugangsberechtigung zu Großveranstaltungen kontrolliert werden kann. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass bei stark ansteigenden Zahlen weitere Verschärfungen in Kraft treten. So könnte es beispielsweise Zugangsberechtigungen ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G) geben.

Welche Regeln gelten für den Sport? In Fußballstadien und Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll demnach maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25 000 liegen.

Kommen neue Lockdowns auf die Bevölkerung zu? Das ist eher ausgeschlossen. Denn selbst für den Fall, dass die Inzidenz Ende August auf einen dreistelligen Bereich steigt, plant das Land keine Einschränkungen mehr – sofern die Krankenhäuser dann noch genug Kapazitäten für Corona-Patienten haben.

Welche Belastungen kommen auf Nicht-Geimpfte zu? Ungeimpfte müssen den PCR-Test bereits selbst bezahlen. Die Kosten liegen meist bei 30 bis 50 Euro. Ab 11. Oktober müssen Nicht-Geimpfte auch für den Antigentest aufkommen. Der wird derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen mit 11 Euro vergütet.

Wie können Nicht-Geimpfte neuen Beschränkungen entgehen? Durch Impfungen. Sozialminister Manfred Lucha appellierte: „Lassen Sie sich impfen. Je mehr Menschen einen Impfschutz haben, desto entspannter wird unser aller Leben sein.“ Geimpfte schützten nicht nur sich, sonderen auch andere. Lucha: „Und sie schützen vor allem das Gesundheitssystem vor Überlastung.“

Wie wird künftig die Pandemie-Lage beurteilt? Das steht noch nicht fest. Klar ist, dass zum Wert der Neuansteckungen auch die Situation in den Kliniken und die Auslastung der Intensivbetten mit berücksichtigt werden. Wie die einzelnen Faktoren in Bezug gesetzt werden, muss noch ausgearbeitet werden. Bis zum Erlass der nächsten Corona-Verordnung Mitte September soll Klarheit herschen.

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Erstellt:
12.08.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 39sec
zuletzt aktualisiert: 12.08.2021, 06:00 Uhr

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