Bahn-Streik
Das ist wichtig für Reisende
Den letzten Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gab es vor sechs Jahren. Zwischen Herbst 2014 und Mai 2015 hatte es neun mehrtägige Streiks gegeben. Nun könnte es wieder Arbeitsniederlegungen geben.
Berlin. Laut Gewerkschaftschef Claus Weselsky könnten diese „länger und härter“ als jemals zuvor ausfallen. Das müssen Bahnfahrer dann wissen:
Erstattung: Wer mindestens 60 Minuten später als geplant am Ziel ankommt, hat einen Anspruch auf 25 Prozent Erstattung. Bei mehr als 120 Minuten können Passagiere die Hälfte des Fahrpreises zurückverlangen. Das gilt auch bei Streiks. Wer zu Beginn der Reise feststellt, dass er mehr als eine Stunde Verspätung haben wird, kann auf die Fahrt verzichten und von der Bahn den kompletten Fahrpreis zurückverlangen, gibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an.
Ersatzverkehr: Die Bahn muss dafür sorgen, dass es einen Ersatz zum Zug gibt – beispielsweise durch einen Bus. Kann das Unternehmen das nicht, muss die Bahn für eine Unterkunft und die Beförderung dorthin sorgen. Wer lieber mit dem Taxi statt Bus weiterfahren will, bekommt die Fahrt bis maximal 80 Euro erstattet. Das gilt aber nur dann, wenn die geplante Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt und der Passagier mit dem Zug mindestens eine Stunde zu spät ankommen würde. Das gilt auch, wenn der Zug ausfällt und man das Ziel nicht bis 24 Uhr erreicht.
Quittung: Wichtig ist, sich die Verspätung oder den ausgefallenen Zug von einem Mitarbeiter quittieren zu lassen. Es ist auch möglich, Fotos von den Anzeigetafeln im Bahnhofsgebäude zu machen. Fahrgäste können nicht nur im Service-Center vor Ort ihre Reise reklamieren, sondern auch ein Formular im Internet ausfüllen.
Neue Fahrgastrechte: Das Europäische Parlament hat neue Fahrgastrechte in der EU beschlossen, die ab 2023 gelten. Laut vzbv-Vorstand Klaus Müller werden damit die Rechte von Bahnkunden beschnitten: „Ihre Rechte sind dauerhaft auf dem Abstellgleis.“ So sollen Bahnreisende in zwei Jahren keine Entschädigungen mehr bekommen, wenn der Zug wegen extremer Witterung oder Naturkatastrophen oder Gesundheitskrisen wie Pandemien verspätet ist.