Staatsanwaltschaft zieht Revision gegen Freispruch zurück
Das Tübinger Parkschein-Urteil ist jetzt rechtskräftig
Durch zwei Instanzen beschäftigte der Fall eines Tübinger Rechtsanwalts, der auf seinem Anwohner-Parkausweis sein neues Kennzeichen selbst eingetragen hatte, die Gerichte. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Revision zurückgenommen
Das Tübinger Amtsgericht hatte den Anwalt der Urkundenfälschung für schuldig befunden, die Berufungskammer des Landgerichts aber sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt.
Zu einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht wird es nun nicht kommen: Die Anklagebehörde zog zurück. Der Freispruch sei gut begründet gewesen. Die Kosten trägt die Staatskasse.