Staatsanwaltschaft zieht Revision gegen Freispruch zurück

Das Tübinger Parkschein-Urteil ist jetzt rechtskräftig

Durch zwei Instanzen beschäftigte der Fall eines Tübinger Rechtsanwalts, der auf seinem Anwohner-Parkausweis sein neues Kennzeichen selbst eingetragen hatte, die Gerichte. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Revision zurückgenommen

19.03.2018

Von job

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Das Tübinger Amtsgericht hatte den Anwalt der Urkundenfälschung für schuldig befunden, die Berufungskammer des Landgerichts aber sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt.

Zu einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht wird es nun nicht kommen: Die Anklagebehörde zog zurück. Der Freispruch sei gut begründet gewesen. Die Kosten trägt die Staatskasse.

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Erstellt:
19.03.2018, 22:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 10sec
zuletzt aktualisiert: 19.03.2018, 22:30 Uhr

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