Streit mit Umwelthilfe

Daimler-Anwalts-Klage abgewiesen

Im Streit mit Daimler um den Stickoxid-Ausstoß von Diesel-Fahrzeugen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf einem Nebenschauplatz einen weiteren Sieg eingefahren.

15.12.2016

Von dpa

Ein Mann poliert einen Mercedes. Foto: Laurent Dubrule/Archiv dpa

Ein Mann poliert einen Mercedes. Foto: Laurent Dubrule/Archiv dpa

Hamburg. Sie darf ein Schreiben eines von Daimler beauftragten Anwalts öffentlich machen, in dem es um Tests geht, die die DUH veranlasst hatte. Der Anwalt hatte sich gegen die Veröffentlichung vor dem Landgericht Hamburg zur Wehr gesetzt. Die Klage wurde abgewiesen. Schon im April war er am Landgericht Berlin mit einer einstweiligen Verfügung gescheitert.

Nach Auffassung der Hamburger Kammer war die Veröffentlichung gerechtfertigt, weil sie der Berichterstattung über ein aktuelles Tagesgeschehen von allgemeinem Interesse dient. «Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts stärkt den Verbraucherschutz in Deutschland und enthält wichtige und grundsätzliche Aussagen zur Presse- und Meinungsfreiheit», sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Anwalt Christian Schertz war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Autobauer selbst äußert sich nicht zu dem Verfahren.

Die Umwelthilfe monierte in den vergangenen Monaten die Stickoxid-Angaben der C-Klasse. In Stuttgart hat die DUW eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung vor dem Landgericht eingereicht, weil der Autobauer Kunden mit Werbung für Dieselmotoren in die Irre führe. Die Verhandlung beginnt kommende Woche (20. Dezember). Daimler hält die Klage für unbegründet.

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Erstellt:
15.12.2016, 15:16 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 15.12.2016, 15:16 Uhr

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