Landgericht

Dämpfer für die Reutlinger Volksbank

Die Tübinger Zivilkammer gibt der Verbraucherzentrale recht – aber generell sind Negativzinsen nicht untersagt, betonen die Richter.

27.01.2018

Von Matthias Reichert

Die Reutlinger Volksbank darf künftig keine Negativzinsen mehr per Preisaushang festlegen. Diese Entscheidung hat die 4. Zivilkammer des Tübinger Landgerichts gestern verkündet. Wie berichtet, hatte die Bank 2017 von Mitte Mai bis Ende Juni per Preisaushang Negativzinsen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeführt; Produktinformationen wiesen darauf hin. Die Negativzinsen lagen, je nach Pr...

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Erstellt:
27.01.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 28sec
zuletzt aktualisiert: 27.01.2018, 01:00 Uhr

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