Tübingen · Mietrecht
Corona-Regeln unzulässig genutzt: Kündigung wegen Hygieneschutz
Eine Tübinger Vermieterin nutzt die Corona-Regeln, um ihren Mietern besondere Verhaltensweisen aufzuerlegen und kündigt aus „Hygieneschutzgründen“. Beides ist nicht zulässig.
27.04.2020