Tübingen · Mietrecht

Corona-Regeln unzulässig genutzt: Kündigung wegen Hygieneschutz

Eine Tübinger Vermieterin nutzt die Corona-Regeln, um ihren Mietern besondere Verhaltensweisen aufzuerlegen und kündigt aus „Hygieneschutzgründen“. Beides ist nicht zulässig.

27.04.2020

Von Sabine Lohr

Seit zwei Jahren wohnt die 21-jährige Studentin Mona Z. in einem WG-Zimmer in der Weststadt. Für die zehn Quadratmeter zahlte sie bisher einschließlich aller Nebenkosten 250 Euro. In dem Haus wohnen mehrere Wohngemeinschaften, zwei davon teilen sich eine Küche. Der Mietvertrag, den Mona Z. abschloss, war befristet auf zwei Jahre. Im Dezember erst hat sie einen neuen Vertrag abgeschlossen. Am Oste...

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Erstellt:
27.04.2020, 06:30 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 20sec
zuletzt aktualisiert: 27.04.2020, 06:30 Uhr

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