Pandemie

Corona-Beschränkungen: Was gilt, was kommt in Baden-Württemberg

Mit nächtlichen Ausgangssperren für Ungeimpfte und noch mehr 2G reagiert die Landesregierung auf die steigenden Infektionszahlen in Corona-Hotspots. Von Alfred Wiedemann

22.11.2021

Von Alfred Wiedemann und dpa

Ein negativer Test hilft Ungeimpften auch nicht mehr weiter: In Corona-Hotspots gelten verschärfte 2G-Zugangsbeschränkungen.  Foto: Jan Woitas/dpa

Ein negativer Test hilft Ungeimpften auch nicht mehr weiter: In Corona-Hotspots gelten verschärfte 2G-Zugangsbeschränkungen. Foto: Jan Woitas/dpa

Das Land verschärft im Kampf gegen Corona die Regelungen. In Hotspots gelten ab Montag wieder Ausgangsbeschränkungen, aber nur für Ungeimpfte. Mit den Beschränkungungen soll ein Lockdown für alle verhindert werden, sagt die grün-schwarze Landesregierung. Für Mittwoch ist außerdem eine neue Corona-Verordnung geplant mit landesweiten Verschärfungen.

Wie entwickeln sich die Infektionszahlen im Südwesten? Am Sonntag ist die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen weiter gestiegen. 457 waren es nach 442 am Samstag. Das ist weiter deutlich über dem Wert für die Alarmstufe (390 Fälle), die seit Mittwoch gilt. Seither greift die 2G-Regel (geimpft oder genesen) landesweit: Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Kinos, Museen, Schwimmbäder, Restaurants, Cafes und die meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. In den Schule gilt wieder Maskenpflicht am Platz. Ungeimpfte dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer Person treffen.

Wo gilt die Ausgangssperre für Ungeimpfte? Ungeimpfte dürfen in den Corona-Hotspots Schwarzwald-Baar-Kreis, Biberach und Ostalbkreis zwischen 21 und 5 Uhr ihre Wohnungen nur noch aus wichtigem Grund verlassen. Zur Arbeit, wegen eines medizinischen Notfalls oder zum Besuch des Partners sind solche Gründe. Zudem gelten verschärfte 2G-Zugangsbeschränkungen: Nur noch Immunisierte haben Zutritt zur Gastronomie auch im Freien, zum Einzelhandel, zu Sportveranstaltungen oder zum Friseur. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Apotheken oder Tankstellen. Bis 15. Dezember sind die Regelungen zunächst befristet.

Warum nur in drei Landkreisen? In diesen Kreisen liegt die Inzidenz über 600, im Ostalbkreis sogar über 700, also deutlich über dem Landeswert von 454,1 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf je 100 000 Einwohner. Steigen die Infektionszahlen stärker als anderswo, kann die Gesundheitsbehörde Verschärfungen anordnen. In der neuen Verordnung soll es dafür einen Schwellenwert geben.

Kann es weitere Kreise im Südwesten treffen? Das Sozialministerium hat schon klargemacht, dass es zusätzliche Stadt- und Landkreise ebenfalls anweisen wird, wenn die Zahlen dort weiter so stark zulegen sollten. Am Sonntagabend lag Pforzheim bei der Inzidenz bereits bei 639, Tuttlingen bei 609, Heidenheim bei 610, Rottweil bei 637, Schwarzwald-Baar bei 608,8, Biberach bei 690,7. Spitzenreiter war der Ostalbkreis mit einer Inzidenz von 712,7 am Sonntag. Der ausschlaggebende Schwellenwert sei „600 und eine dynamische Lage“, sagte Uwe Lahl, der Amtschef im Sozialministerium, der dpa.

Welche Verschärfungen kommen landesweit? Am kommenden Mittwoch soll es eine neue Corona-Verordnung geben. Vor allem für jüngere Ungeimpfte wird es dann wohl schärfere Regeln geben. Geplant ist, 2G auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen. Es soll aber eine Übergangsregel bis nach den Weihnachtsferien für den Freizeitbereich wie Sport- und Bildungsangebote geben. Bisher müssen ungeimpfte Jugendliche nur ihren Schülerausweis vorzeigen und sind von der 2G-Regel und der PCR-Test-Pflicht befreit. Sie werden in der Schule getestet. In Bars und Clubs soll voraussichtlich 2G plus gelten, Geimpfte und Genesene brauchen zusätzlich einen negativen Schnelltest.

Warum die Beschränkungen für Jugendliche? Für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen gibt es seit Sommer eine Impfempfehlung. Mit der Ausweitung von 2G sollen mehr Jugendliche dazu gebracht werden, sich impfen zu lassen. Bisher sind nach Angaben des Landesgesundheitsamtes 40,9 Prozent der unter 18-Jährigen vollständig geimpft. Mindestens eine Impfung haben 44,8 Prozent dieser Altersgruppe. Es sei nach einer Übergangsphase immer geplant gewesen, die Ausnahmen für Jugendliche außer Kraft zu setzen, sagt die Landesregierung.

Wie sieht es mit Impfungen aus? Zusätzlich zu den Impfteams soll es in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine feste Impfstation geben. Dafür laufen die Vorbereitungen. Die niedergelassenen Ärzte haben zu einer Aktionswoche für Corona-Impfungen ab Montag und einem zentralen Impftag am Samstag aufgerufen und wollen dafür zusätzliche Kapazitäten schaffen. Der Andrang in den Praxen sei enorm, teilte Norbert Metke von der Kassenärztlichen Vereinigung mit, anders als nach den Sommerferien, „als mangels Patienten Impfstoff weggeworfen werden musste“. Aktuell sind 76 Prozent der Bevölkerung ab 12 Jahren mindestens einmal geimpft. Vollständigen Impfschutz haben 74,3 Prozent der Baden-Württemberger im Alter über 12. (mit dpa)

Was ist mit den Weihnachtsmärkten?

Einige Weihnachtsmärkte wurden bereits abgesagt, werden die geplanten Märkte überhaupt noch öffnen können oder drohen Schließungen bereits nach wenigen Tagen? Bisher gibt es in Baden-Württemberg kein Verbot wie in Bayern. Die Landesregierung schwanke in der Frage, sagte Uwe Lahl, Amtschef im Sozialministerium, im SWR. Er sei dafür, sie stattfinden zu lassen. Denkbar sei 2G oder 2G plus auch für die Märkte, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene oder Geimpfte und Genesene nur mit negativem Test, so Lahl.

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Erstellt:
22.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 18sec
zuletzt aktualisiert: 22.11.2021, 06:00 Uhr

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