Tübingen

Bundesgerichtshof verwirft Revision: Urteil im Bota-Verfahren rechtskräftig

Das Urteil gegen den Mann, der im März 2023 im Alten Botanischen Garten den 23-jährigen Basiru Jallow erstach, ist rechtskräftig.

25.04.2024

Von job

Archivbild: Jonas Bleeser

Archivbild: Jonas Bleeser

Der 27-jährige Verurteilte hatte Revision gegen die Entscheidung des Tübinger Schwurgerichts eingelegt, das ihn im vergangenen November wegen Totschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Nach Überzeugung der Richter hatte der junge Mann Jallow in einem Streit wegen eines Drogengeschäfts ein Messer in die Brust gestoßen, und dabei dessen Tod zumindest billigend inkauf genommen. Die Tat selbst war im Prozess unstrittig: Ein zufällig aufgenommenes Handy-Video hatte den tödlichen Stich eindeutig gezeigt.

Die Verteidigung des Manne aber ging davon aus, dass ihr Mandant glaubte, Jallow seinerseits habe ihn mit einem Messer angreifen wollen: Deshalb habe der 27-Jährige sich in einem Tatbestandsirrtum befunden und geglaubt, der Stich sei durch das Recht auf Notwehr erlaubt. Dem folgten die Richter nicht. Sie milderten aber die Strafe, da der 27-Jährige sich nach der Tat stellen wollte. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun, dass das Urteil rechtsfehlerfrei zustande kam.

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Erstellt:
25.04.2024, 19:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 28sec
zuletzt aktualisiert: 25.04.2024, 19:00 Uhr

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