Reutlingen

Beim Überqueren roter Ampel verletzt

Am Mittwochnachmittag ist ein Radfahrer beim Überqueren einer roten Ampel in ein abbiegendes Auto gefahren und dabei schwer verletzt worden.

16.08.2018

Von ST

Der 58-Jährige war in Richtung Orschel-Hagen unterwegs, als er laut Zeugenaussagen eine rote Rad- und Fußgängerampel an der Kreuzung mit der Siemensstraße überfuhr. Gleichzeitig fuhr ein 39-Jähriger mit dem Auto auf der Straße Am Heilbrunnen in Richtung Sondelfingen. Der Radfahrer krachte in die rechte Seite des Autos und flog über den Lenker auf die Motorhaube, wo er mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe aufschlug. Der 58-Jährige verletzte sich trotz eines Helms schwer, sodass er in eine Klinik eingeliefert werden musste. Ein Notarzt und der Rettungsdienst versorgten den Mann noch an der Unfallstelle. Für den Autofahrer, den keine Schuld zu treffen schien, erwies sich der Unfall als fatal. Bei der Unfallaufnahme der Polizei stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein besitzt.

Zum Artikel

Erstellt:
16.08.2018, 19:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 24sec
zuletzt aktualisiert: 16.08.2018, 19:30 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!