Die Stadtverwaltung ist bei Sondererlaubnissen großzügig.
09.05.2023
Von ST
Gaststätten, die ihre Getränke und Speisen auf öffentlicher Fläche im Freien anbieten, benötigen dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Während der Corona-Pandemie hatte die Stadt die Gebühren für diese Erlaubnis erlassen. Auch in diesem Jahr müssen Gaststätten keine Gebühren dafür zahlen. Wer die Gebühren bereits bezahlt hat, bekommt diese rückerstattet. Wer die Gebühren noch nicht bezahlt hat, bra...
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