Tübingen

Warum für Außengastronomie in Tübingen ab 2024 wieder gezahlt werden muss

Während der Pandemie durften Kneipen und Wirtschaften ihre Flächen draußen erweitern. Nächstes Jahr müssen die Wirte dafür zahlen.

20.11.2023

Von Sabine Lohr

Auch der Marktplatz hat sich zu einer großen Außengastronomie entwickelt. Archivbild: Erich Sommer

Auch der Marktplatz hat sich zu einer großen Außengastronomie entwickelt. Archivbild: Erich Sommer

Sie war ein Teil des „Tübinger Wegs“ während der Corona-Pandemie und kam richtig gut an: die erweiterte Außengastronomie. So gut wie alle Gaststätten haben damals draußen bestuhlt und bedient. Klar, die Gäste mussten sich registrieren, ihre Hände desinfizieren und sich einen Platz zuweisen lassen, bei dem garantiert war, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen zwei Personen eingehalten wurde. „Aber das war immer noch besser als den Betrieb zu schließen“, sagt Lukas Haderlein, Leiter des städtischen Fachbereichs Ordnung und Gewerbe.

Längst können sich die Gäste wieder unregistriert und undesinfiziert selbst einen Platz suchen. Aber so wie vor der Pandemie ist es nicht mehr: Die Wirtschaften, Bars und Kneipen durften auch in diesem Jahr ihre größeren Außenflächen noch gebührenfrei betreiben. Und so entstand ein ganz besonderes Flair. Die Ammergasse etwa, in der sich bis vor Corona die Kneipengäste nur drinnen aufhielten, wurde zur Außengastromeile. „Das passt dort auch gut“, findet Haderlein. Zumal die Anwohner dort ja wüssten, dass abends um 20 Uhr nicht plötzliche Stille herrsche. Zudem sei die Gasse ohnehin so gut wie vom Verkehr befreit. „Das war schon immer ein belebtes Viertel“, sagt Haderlein.

Belebt ist seit der Pandemie auch die Schmiedtorstraße. Vor allem der „Bären“ mit seinen kleinen Gerichten zieht abends junges Publikum an. So stark, dass die Wirtschaft sich vor das Bürgerheim ausgebreitet hat. Das, so Haderlein, habe dann doch zu einigen Beschwerden geführt. Denn die Straße, auf die die Passanten wegen der Tische und Stühle ausweichen mussten, ist in keinem guten Zustand und für Gehbehinderte oder Leute mit Kinderwagen keine Freude. Außerdem fahren dort Busse durch – da wird es eng. „Wir haben dann halt besprochen, wo genau die Tische und Stühle stehen dürfen und wie sie ausgerichtet sein müssen“, so Haderlein. Das habe dann auch geklappt.

Das Doppelte der bisherigen Außenflächen

Wesentlich vergrößert hat sich auch das „Collegium“. Es hat sich weit in die Lange Gasse ausgedehnt. Im vergangenen Sommer wurden die Biertischgarnituren durch auf alte Nähmaschinentische geschraubte Holzplatten ersetzt. Aber durften sich die Betriebe so weit ausdehnen? „Eigentlich durften sie ihre Außenflächen um maximal das Doppelte ausdehnen“, sagt Haderlein. Gemeint gewesen sei das Doppelte der bisherigen Außenflächen. Tatsächlich sei es dann oft das Doppelte der Sitzplätze innen geworden.

Auch Betriebe, die bisher keine Außenbewirtung angeboten hatten, durften draußen Tische und Stühle aufstellen. Damit und mit der Ausdehnung der Bewirtungsflächen wurde etlichen Gastrobetrieben das Überleben ermöglicht. Und die Stadt hat auch im vergangenen Jahr ein Auge zugedrückt und auf die Gebühren verzichtet.

Nächstes Jahr wird das anders, dann sind wieder Gebühren fällig. In der Fußgängerzone und in bester Altstadtlage kostet ein Quadratmeter Außengastro 8,50 Euro im Monat. In etwas abseits gelegenen Gebieten 7,50 Euro und außerhalb der Altstadt 6,50 Euro im Monat. In Lustnau, Derendingen und den Stadtteilen zahlen Wirte 6 Euro pro Quadratmeter im Monat.

Außerdem will die Verwaltung jetzt wieder etwas mehr darauf achten, wo Außengastro überhaupt möglich ist. Dabei spielen der Altstadtbebauungsplan, die Satzung zu „Sondernutzungserlaubnissen“, das Verkehrsrecht, der Brandschutz, die Stadtplanung und der Anwohnerschutz eine Rolle. Die Verwaltung verspricht, „wohlwollend“ zu prüfen, wo die während der Pandemie vergrößerten Flächen bleiben können. „Wir haben ja schon dieses Jahr viele Gespräche geführt – und wir haben auch super Lösungen gefunden“, sagt Haderlein.

Wo die Wirte ihre Flächen behalten wollen, das aber aus irgendwelchen rechtlichen Gründen nicht möglich ist, will die Verwaltung zusammen mit den Wirten prüfen, ob der Betrieb auf einer anderen Fläche Tische und Stühle aufstellen kann. Möglicherweise wird dafür dann auch der eine oder andere Parkplatz wegfallen. So wie es vor dem „Boulanger“ seit der Pandemie der Fall ist.

Der Rahmenplan für die Altstadt in der Diskussion

Die Außengastronomie spielt auch bei der sogenannten Altstadtrahmenplanung eine Rolle. Derzeit wird geprüft, wie die sich teilweise widersprechenden Anforderungen an die Altstadt so gestaltet werden können, dass die Altstadt zukunftsfähig ist. Diskutiert wird etwa darüber, wie das Ruhebedürfnis von Bewohnern mit dem Wunsch nach mehr Außengastro in Einklang zu bringen ist, ob die Beschränkung der Konzessionen noch richtig ist, wie welche Fläche genutzt werden soll, welcher Verkehr wo zugelassen sein soll oder wie mit Leerständen umgegangen wird. Der Rahmenplan soll dann entsprechend geändert und in etwa einem Jahr beschlossen werden.

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Erstellt:
20.11.2023, 15:01 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 23sec
zuletzt aktualisiert: 20.11.2023, 15:01 Uhr

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