Tübingen/Reutlingen · Landgericht

Angriff ist kein Mordversuch

Statt für versuchten Mord am Aileswasensee muss sich ein junger Reutlinger wohl nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

15.07.2021

Von Mario Beißwenger

Rücktritt ist der entscheidende juristische Begriff, warum ein 19-jähriger Reutlinger sich vor dem Tübinger Landgericht nun wohl doch nicht wegen versuchten Mordes verantworten muss. Die Einschätzung der Anklage war ursprünglich anders. Der Überfall mit einem Messer am Aileswasensee bei Neckartailfingen an einem sonnigen Juli-Abend 2020 erfüllt das Merkmal der Heimtücke, das den Angriff zu einem ...

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Erstellt:
15.07.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 37sec
zuletzt aktualisiert: 15.07.2021, 01:00 Uhr

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