Arbeitswelt

Anerkennung für das Homeoffice

Die Corona-Pandemie verändert den Job-Alltag immer deutlicher. Jetzt will die Große Koalition das Arbeiten von zu Hause fördern – steuerlich und in Verhandlungen mit dem Chef.

01.12.2020

Von GUIDO BOHSEM

Wer im Homeoffice arbeitet, soll eine steuerliche Erleichterung bekommen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Wer im Homeoffice arbeitet, soll eine steuerliche Erleichterung bekommen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin. Das Homeoffice war die Neuerung des Corona-Jahres 2020. Laut einer Ifo-Umfrage haben drei Viertel der Unternehmen ihre Beschäftigten von zu Hause arbeiten lassen. Die Politik reagiert darauf nun, und zwar auf zwei Wegen. Zum einen soll es einen steuerlichen Ausgleich für das Homeoffice geben, zum anderen sollen die Verhandlungen darüber mit dem Arbeitgeber erleichtert werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kommt ein Recht auf Homeoffice? Nein, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen ursprünglichen Vorschlag, der ein Recht auf 24 Tage Homeoffice enthielt, in dieser Hinsicht abgeschwächt. Stattdessen soll der Arbeitnehmer das Recht haben, mit seinem Chef über die Möglichkeiten der Arbeit von zu Hause zu sprechen. Wird ein Antrag abgelehnt, muss dies innerhalb von acht Wochen begründet werden.

Kann ich arbeiten, von wo ich will? Im Prinzip, ja. Laut Heils Gesetzentwurf muss aber der Arbeitgeber mit der Wahl des Arbeitsortes einverstanden sein. Wer also plant, sein heimisches Büro ans Meer oder in die Berge zu verlegen, um dort immer freitags und montags zu arbeiten, muss sich noch auf eine Hürde einstellen.

Kann ich von einem Tag auf den anderen ins Homeoffice? Auch hier kommt es auf das Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber an. Generell gilt, dass dieser drei Monate vorher über die Pläne des Mitarbeiters Bescheid wissen muss, falls das Homeoffice regelmäßig in Anspruch genommen werden soll.

Bin ich im Homeoffice versichert wie auf der Arbeit? Bislang galt die gesetzliche Unfallversicherung nur eingeschränkt. Künftig soll auch versichert sein, wer sein Kind in die Kita bringt und nach Hause zurückkehrt. Diese Ausnahme gilt derzeit auch für den Arbeitsweg, obwohl Wegeunfälle in der Regel nur auf dem direkten oder schnellsten Weg zur Arbeit anerkannt werden.

Im Homeoffice fallen Kosten an. Kann ich die steuerlich geltend machen? Eine Einigung steht bevor. Das Finanzministerium (BMF) erklärte, die Leistungen der Arbeitnehmer verdienten Unterstützung. Der CDU-Finanzexperte Fritz Güntzler sagte dieser Zeitung: „Wir wollen eine möglichst unbürokratische Lösung finden.“ Sowohl im BMF als auch in Koalitionskreisen geht man davon aus, dass die Arbeitnehmer schon für 2020 pro Tag im Homeoffice fünf Euro steuerlich geltend machen dürfen. Insgesamt aber nicht mehr als 600 Euro. Das heißt, 30 Tage am heimischen Schreibtisch können abgesetzt werden.

Gibt es einen eigenen Freibetrag ? Das ist noch offen, allerdings gibt es im Ministerium fachliche Einwände, weil die höheren Aufwendungen für Strom, Wasserverbrauch oder Papierverbrauch eine so hohe Pauschale kaum rechtfertigen. Deshalb ist es wahrscheinlicher, dass die Homeoffice-Aufwendungen wie andere Werbungskosten auch über den Arbeitnehmerfreibetrag abgerechnet werden. Auch ist es günstiger für die Kassen des Staates, denn Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat als Obergrenze Steuermindereinnahmen von einer Milliarde Euro ausgegeben.

Kriegt jeder die Steuererleichterung? Nein, wer zu wenig verdient, um den vollen Freibetrag geltend zu machen, wird von der Regelung nicht profitieren. Auch Arbeitnehmer, deren Werbekosten inklusive Entfernungspauschale gewöhnlich unter 1000 Euro liegen, dürfen höchstens einen geringen steuerlichen Nachlass erwarten. Interessant wird es für Arbeitnehmer, die derzeit mehr als 15 Kilometer zur Arbeit zurücklegen und damit schon jetzt über der Pauschale liegen.

Wird das Arbeitszimmer leichter anerkannt? Nein, die strenge Regel bleibt. Es gibt aber für die Homeoffice-Pauschale keine räumliche Voraussetzung. Sie gilt auch, wenn etwa vom Bett aus gearbeitet wurde. Güntzler: „Zwei Jahre soll die Homeoffice-Regelung gelten. Bis dann müssen wir die Arbeitszimmer-Regelung in Angriff genommen haben.“

Zum Artikel

Erstellt:
01.12.2020, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 45sec
zuletzt aktualisiert: 01.12.2020, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!