Corona-Maßnahmen

An den Regeln wird noch gearbeitet

Auch nach der Einigung zwischen Bund und Ländern sind etliche Details noch unklar. Eine Übersicht darüber, was sicher gilt – und was noch geklärt werden muss.

27.11.2020

Von AXEL HABERMEHL

Lehrerin in einer Grundschule in Hemmingen: Ob es eine Notbetreuung vor Weihnachten geben wird, ist noch offen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Lehrerin in einer Grundschule in Hemmingen: Ob es eine Notbetreuung vor Weihnachten geben wird, ist noch offen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Baden-Württemberg setzt die Bund-Länder-Beschlüsse zu neuen Corona-Maßnahmen um, voraussichtlich in eher strenger Auslegung. Doch es gibt noch einige offene Fragen.

Worum geht es? Am Montag laufen die aktuellen Corona-Verordnungen aus und mit ihnen die bisherigen Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens. Um das weitere Vorgehen möglichst bundesweit einheitlich zu beschließen, haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf die Fortschreibung der Regelwerke verständigt. Dann wurden diese Beschlüsse mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beraten. Nun sollen sie umgesetzt werden – es gibt aber Möglichkeiten für eigene Wege der Länder.

Setzt Baden-Württemberg alles um? Wahrscheinlich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) kündigten im Landtag weitere Beratungen an. So dürfte in der Landesregierung über das Wochenende große Betriebsamkeit herrschen. Die Verordnungen müssen fortgeschrieben werden, um am Dienstag in Kraft zu treten. Das heißt, sie müssen spätestens Montag veröffentlicht werden.

Was heißt das für die Kontaktbegrenzungen? Diese werden im Advent verschärft. Statt wie bisher zehn, dürfen sich dann nur noch höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Dabei werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet. Kretschmann betonte: „Fünf ist die Obergrenze. Diese Obergrenze zählt, auch wenn zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen bestehen.“

Und an Weihnachten? Dann werden die Kontaktbeschränkungen gelockert: Es dürfen sich zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen sowie unbegrenzt Kinder bis 14 Jahre. Offen ist, wie lange die Lockerungen gelten: Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1.?Januar genannt. Aus Kreisen der Landesregierung hieß es, man fasse den 27. Dezember ins Auge.

Dürfen Gottesdienste stattfinden? Ja, Verbote sind nicht vorgesehen. Die großen Kirchen kündigten dafür strenge Hygienekonzepte an. Im Bund-Länder-Papier heißt es: „Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter müssen vermieden werden.“

Was ist mit Silvester? Unklar ist bisher, welche Gruppengrößen an Silvester erlaubt sind. Fest steht, dass die Landesregierung angekündigt hat, Feiern und Feuerwerk an belebten Plätzen und in großen Gruppen zu untersagen. Ein allgemeines Böller-Verbot aber wird es nicht geben.

Wird die Maskenpflicht ausgeweitet? Ja. Zusätzlich zu den bisherigen Regeln haben Kretschmann und Landes-Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) angekündigt, die Maskenpflicht unter freiem Himmel auszuweiten: „Es gilt eine Maskenpflicht in allen Innenstädten mit Publikumsverkehr und überall, wo sich Menschen außerhalb der eigenen Privaträume nicht nur flüchtig begegnen“, sagte Kretschmann. Entsprechende Zonen sollen die Kommunen festlegen. Zuvor hatte Lucha erklärt, die Pflicht solle „unabhängig vom Abstandsgebot“ gelten.

Ändert sich an den Schulen etwas? Nichts Grundsätzliches, aber bei zwei Themen herrscht nun Handlungsbedarf: einerseits bei den Weihnachtsferien, deren Beginn vorgezogen wird, andererseits bei Schulen, die in „Hotspot-Regionen“ liegen. Damit sind Kreise gemeint, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei über 200 Neuinfektionen pro 100?000 Einwohner liegt und wo es ein „diffuses Infektionsgeschehen“ gibt. Grundsätzlich aber bleiben Schulen komplett geöffnet.

Was passiert an Schulen in „Hotspots“? Dort sollen ab Klasse 8 aufwärts „weitergehende Maßnahmen“ getroffen werden, damit auch im Unterricht Abstand gehalten werden kann. Kretschmann denkt dabei an Wechselunterricht – doch Kultusministerin Eisenmann lehnt einen „Schichtbetrieb“ ab.

Und die Ferien? Sie werden vorgezogen. Der letzte Schultag ist der 18. Dezember. Ziel ist, dass sich Familien, die mit Großeltern Weihnachten feiern wollen, vor den Festtagen freiwillig in Quarantäne begeben. Offen ist nun, ob es für die drei Tage vom 21. bis zum 23. Dezember eine Notbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern gibt. Die Landesregierung muss das noch klären. Tendenz: Es wird eine Notbetreuung an Schulen geben, aber für wen und mit welchem Personal, ist derzeit völlig offen.

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Erstellt:
27.11.2020, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 47sec
zuletzt aktualisiert: 27.11.2020, 06:00 Uhr

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