Corona

An Ostern vor dem Café sitzen?

Minister Altmaier hält die Öffnung der Außengastronomie für möglich, wenn die Hygiene beachtet wird.

27.02.2021

Von dpa

Wirtschaftsminister Peter Altmaier: Es geht um die Substanz. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Wirtschaftsminister Peter Altmaier: Es geht um die Substanz. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hält eine Öffnung der Außengastronomie in Deutschland um Ostern herum für möglich. Das hat er nach Beratungen mit seinen Ministerkollegen aus den Ländern mitgeteilt. Auf jeden Fall soll die Überbrückungshilfe III verbessert werden, Abschlagszahlungen können künftig bis zu 800?000 Euro betragen, doppelt so viel wie jetzt.

Voraussetzung für die Öffnung der Außengastronomie sei, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden, sagte Altmaier. Die Verfügbarkeit von Schnelltests könne die Öffnung noch sicherer machen.

„Es geht um die Substanz unserer Wirtschaft“, sagte Altmaier. Viele Unternehmen seien innerhalb von zwölf Monaten nun schon seit insgesamt sechs Monaten geschlossen. Es gehe um eine Perspektive und um Planbarkeit. Gesundheitsschutz und vorsichtige, aber konsequente Öffnungen müssten miteinander verbunden werden.

Vor allem im Handel und in der Gastronomie war zuletzt der Ruf nach einem Ende des Lockdowns immer lauter geworden. Mehr als 40 Wirtschaftsverbände hatten Öffnungskonzepte an Altmaier übersandt.

Gespräch über Lockdown

Der Lockdown mit der Schließung etwa der Gastronomie und vieler Einzelhandelsgeschäfte war von Bund und Ländern noch einmal bis zum 7. März verlängert worden. Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beraten am kommenden Mittwoch darüber, wie es weitergeht.

Ab sofort gebe es bei der Überbrückungshilfe III die Möglichkeit, dass Firmen Abschlagszahlungen von insgesamt 80??000 Euro ausgezahlt bekommen, sagte Altmaier, nachdem er sich mit seinen Amtskollegen der Länder beraten hatte. Bislang wurden Abschlagszahlungen von bis zu 400?000 Euro ausgezahlt.

Die Fördermonate umfassen die acht Monate von November 2020 bis Juni 2021. Abschlagszahlungen werden den Angaben zufolge in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe ausgezahlt, maximal 100?000 Euro pro Fördermonat. Damit werden Fixkosten wie Mieten und Strom bezuschusst.

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Erstellt:
27.02.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 52sec
zuletzt aktualisiert: 27.02.2021, 06:00 Uhr

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