Rottenburg

OB-Wahl: Amtsgericht Rottenburg untersagt Falschbehauptung

Im Rechtsstreit zwischen OB Neher und der Ortschaftsrätin Christa Richter fiel eine erste Entscheidung.

04.04.2024

Von Angelika Bachmann

Symbolbild: Jonas Bleeser

Symbolbild: Jonas Bleeser

Unter Nehers Amtszeit hätten Gewalt und Kriminalität zugenommen, und allein in Ergenzingen seien rund 100 Hektar Fläche versiegelt worden – diese Behauptungen stellte die Ergenzinger Ortschaftsrätin Christa Richter in ihren WhatsApp-Status. Oberbürgermeister Stephan Neher, im Endspurt des Wahlkampfs um seine Wiederwahl, sah darin den Versuch, mit falschen Tatsachenbehauptungen gegen ihn Stimmung zu machen, ging rechtlich dagegen vor und bekam in einem ersten Schritt Recht: Das Amtsgericht Rottenburg erließ eine einstweilig Verfügung und untersagte der Ortschaftsrätin, die falschen Tatsachenbehauptungen weiterzuverbreiten. Die lokale Kriminalitätsstatistik und Flächenerhebungen des Statistischen Landesamtes belegten, dass die Aussagen unzutreffend seien.

Neher sei durch die falschen Tatsachenbehauptungen „in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt“, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts. Der Amtsrichter machte deutlich, dass es sich nicht um eine (erlaubte) Meinungsäußerung im Sinne einer Wertung oder Stellungnahme handelte, sondern um eine falsche Tatsachenbehauptung, „deren Unrichtigkeit bewiesen werden kann“. Auch sei eine „Relevanzschwelle“ überschritten, da sich die verbreitete Falschbehauptung „auf das Ansehen“ Nehers als Oberbürgermeister sowie auf den Wahlkampf auswirken könne.

Dabei mache es auch keinen Unterschied, ob die Ortschaftsrätin die Falschbehauptung selbst verfasst oder sie irgendwo kopiert und weiterverbreitet habe – sie hafte in beiden Fällen.

Das sei, so schreibt der Amtsrichter, auch geboten. Denn für das Ansehen des Betroffenen mache es keinen Unterschied, ob eine falsche Behauptung selbst aufgestellt worden sei oder „lediglich unter Berufung auf Dritte verbreitet wird oder nur als Gerücht wiedergegeben wird“.

Neher hatte die Ortschaftsrätin dazu aufgefordert, die Falschbehauptung auf ihrem WhatsApp-Status zu korrigieren, sonst werde er rechtliche Schritte einleiten. Diese hatte das abgelehnt mit dem Argument, sie habe die Aussage im Netz gefunden und lediglich weitergeleitet. Daraufhin hatte Neher beim Amtsgericht Unterlassungsverfügung beantragt und bei der Staatsanwaltschaft Tübingen Anzeige wegen „übler Nachrede“ und „Verleumdung“ erstattet. Die Anzeige wird derzeit geprüft, eine Entscheidung, ob Ermittlungen eingeleitet werden, steht noch aus.

Das Amtsgericht Rottenburg hatte wegen der anstehenden Stichwahl am Sonntag den Fall „wegen Dringlichkeit“ ohne mündliche Verhandlung beschlossen. Die Kosten des Verfahrens muss die Ortschaftsrätin tragen. Sie kann gegen den Beschluss des Amtsgerichts Widerspruch einlegen. Die Ortschaftsrätin wollte sich am Donnerstag gegenüber dem TAGBLATT nicht dazu äußern.

Status wird oft kopiert und weiter verschickt

Auf dem WhatsApp-Status können Nutzer dieses Messenger-Dienstes Nachrichten und Bilder einstellen. Diese bleiben dort 24 Stunden sichtbar – in der Regel für alle, die die Telefonnummer des Absenders in ihren Kontakten gespeichert haben.

Damit ist der WhatsApp-Status zwar erstmal eine private Veröffentlichung. Im digitalen Zeitalter können solche Status-Meldungen jedoch kopiert und weiterversandt werden und damit einem großen Kreis zugänglich gemacht werden, so werteten zahlreiche Gerichte in früheren Urteilen.

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Erstellt:
04.04.2024, 20:09 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 22sec
zuletzt aktualisiert: 04.04.2024, 20:09 Uhr

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