Reutlingen · Amtsgericht
Wegen Volksverhetzung: AfD-Mann Schrade muss Strafe zahlen
Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Volksverhetzung gegen den Reutlinger Stadtrat Hansjörg Schrade wird bestätigt.
25.03.2024
Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Volksverhetzung gegen den Reutlinger Stadtrat Hansjörg Schrade wird bestätigt.