Gesellschaft

Ärger um nackte Brüste - Gericht prüft Entschädigungsklage

Frauen in Deutschland dürfen längst nicht in allen Bädern „oben ohne“ schwimmen gehen. Die Meinungen dazu sind kontrovers. In Berlin landet jetzt ein Fall vor Gericht.

13.09.2022

Von dpa

Hüllenlos ins Schwimmbecken steigen? Das dürfen Frauen keineswegs überall. Foto: Annette Riedl/dpa

Hüllenlos ins Schwimmbecken steigen? Das dürfen Frauen keineswegs überall. Foto: Annette Riedl/dpa

Berlin. Der Fall hat im Sommer 2021 nicht nur in Berlin für Schlagzeilen gesorgt: Mit freiem Oberkörper verweilt eine Frau auf dem Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick. Sicherheitskräfte fordern sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigert, wird die Polizei gerufen. Die Beamten fordern die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen – oder zu gehen. Gut ein Jahr später beschreibt Gabrielle Lebreton die Situation als sehr angespannt. „Ich fand das sehr diskriminierend. Es war unfair“, sagt sie.

Die gebürtige Französin hat an jenem Junitag 2021 die Plansche verlassen. „Ich habe den Ort verlassen, weil ich unter Druck war“, erklärt sie. Abgehakt hat sie den Vorfall danach nicht. An diesem Mittwoch (14. September) beschäftigt sich das Landgericht Berlin mit dem Fall. Denn die 38-Jährige wehrt sich mit einer Klage gegen Diskriminierung und verlangt vom Land Berlin eine angemessene Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Ob die zuständige Zivilkammer 26 noch am selben Tag eine Entscheidung fällen wird, ist nach Angaben von Gerichtssprecher Thomas Heymann offen.

Berlin hat mit dem Gesetz vor gut zwei Jahren Neuland betreten und hat als einzige Bundesland ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Andere Länder wollen nachziehen. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Bei der zuständigen Ombudsstelle sind nach jüngsten Angaben bislang rund 1000 Beschwerden eingegangen, als berechtigt nach dem LADG eingestuft wurden 700.

Die Ombudsstelle bei der Senatsjustizverwaltung prüft und sucht zunächst nach Lösungen jenseits von Klagen. Betroffene werden aber auch unterstützt, wenn sie klagen wollen.

Der „Oben-ohne“-Fall ist bislang wohl der prominenteste Fall. Auf Empfehlung der Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher, hat der Wasserspielplatz Plansche zwischenzeitlich seine Nutzungsordnung ergänzt. Inzwischen heißt es dort: „Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter.“ Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.

Diskriminierung erkennen

Liebscher betont jedoch: „Jeder hat das Recht auf eine Entschädigung zu klagen – unabhängig vom Agieren der Ombudsstelle.“ Die Berliner Rechtsanwältin Leonie Thum hält dies im Fall von Gabrielle Lebreton allein schon deswegen für erforderlich, weil bislang nicht „das nötige Verständnis und die nötige Einsicht“ gezeigt worden seien, um solche Vorfälle in Zukunft wirklich zu verhindern.

Die Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz habe Sanktions- und Kompensationscharakter, erklärt die Juristin. „Das bedeutet, zum einen soll die diskriminierende Handlung bestraft werden, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden“, erklärt sie. Zum anderen solle die Schädigung, die durch die Diskriminierung eingetreten sei, ausgeglichen werden.

„Mir ist es sehr wichtig, dass diese Diskriminierung als solche anerkannt wird und dass erkannt wird, wie demütigend diese Situation für mich war“, sagt Lebreton. „Das war ein Angriff auf die Freiheit der Frau.“ dpa

Bade-Dresscode für Frauen umstritten

Im Sommer hatten einige Bäder, etwa im niedersächsischen Göttingen, das Oben-ohne-Baden erlaubt. Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab, befürworten viele Erwachsene, Frauen das Oberteiltragen nicht unbedingt vorzuschreiben. 37 Prozent finden es positiv, wenn etwa im Freibad der klare Dresscode – Frauen müssen Bikini oder Badeanzug tragen, Höschen reicht nicht – aufgehoben wird. Allerdings fanden bundesweit 28 Prozent das das Oben-ohne-Baden von Frauen „nicht gut“.

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Erstellt:
13.09.2022, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 41sec
zuletzt aktualisiert: 13.09.2022, 06:00 Uhr

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