Abheben – aber sicher

Was bei Kauf und Einsatz von Flugdrohnen zu beachten ist

Drohnenfliegen ist ein vielseitiges und zugleich kompliziertes Hobby. Wer sich nicht schon beim Erstflug strafbar machen will, muss die Bestimmungen kennen.

20.11.2021

Von dpa

Bis es soweit ist, sind jede Menge Kenntnisse nötig. Eine Mavic Air 2 von DJI im Flug. Foto: Alexander Prautzsch/dpa

Bis es soweit ist, sind jede Menge Kenntnisse nötig. Eine Mavic Air 2 von DJI im Flug. Foto: Alexander Prautzsch/dpa

Das feuchte Gras quietscht unter den Schuhsohlen und Vögel zwitschern, als eine Drohne durch die kühle Morgenluft surrt. Sabrina Herrmann und Francis Markert bewegen sich im Volkshain Stünz, einem Park im Leipziger Osten. Knapp über ihren Köpfen schwebt die Drohne, mit der sie 2015 auf Weltreise gegangen sind. Neben einem Reiseblog betreiben die beiden deshalb auch die Seite „Drohnen-Camp.de“ mit vielen Infos für Pilotinnen und Piloten.

Egal, ob Tipps zum Fliegen, zu Modellen oder zu rechtlichen Fragen – die Nachfrage ist groß, sagt Francis Markert. Kein Wunder, schließlich fliegen derzeit etwa 430.000 Drohnen zumindest zeitweise im deutschem Luftraum, wie aus einer Analyse des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hervorgeht. Fast 90 Prozent davon werden privat genutzt. Mit der neuen EU-Drohnenverordnung, die 2021 in Kraft getreten ist, gibt es nun auch einheitliche Drohnen-Grundregeln für alle EU-Länder.

Wer eine Drohne kaufen möchte, sollte sich erst einmal darüber klar werden, was er eigentlich will. Denn Drohne ist nicht gleich Drohne. „In der breiten Masse sind Drohnen vor allem für das Thema Foto- und Video-Flug bekannt. Es gibt aber auch noch das Segment der Racing-Drohnen“, erklärt Jan Schönberg vom Deutschen Modellflieger Verband. In dem Bereich fliege man eher Rennen oder Freestyle. Im nächsten Schritt geht es um Preise und Modelle. Francis Markert rät dabei von Billig-Drohnen ab: „Die Erfahrung zeigt, dass man mit sehr günstigen Drohnen unter 200 Euro eher Geld verbrennt. Entweder fliegen sie nicht richtig oder gehen schnell kaputt.“ Im Bereich der Foto-Drohnen müsse man für eine Drohne mit guter Bildqualität mindestens 200 bis 300 Euro einplanen.

Dabei kann man von den Drohnen der jüngsten Generation schon einiges erwarten: „Die Drohnen heute sind ein Quantensprung zu dem, was wir früher geflogen sind“, sagt Markert. Dank Lageregelung habe eine Drohne heute viel mehr Stabilität, dazu kämen ausgereiftere Notfallsysteme, eingebaute Kamera, GPS und ein kompakteres Design.

Hersteller müssen ihre Drohnen ab 2023 zertifizieren lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie bestimmten Standards entsprechen. Welche Klasse eine Drohne hat, hängt von ihren technischen Eigenschaften ab.

Privathaftpflicht zahlt oft nicht

Drohnen ab Klasse C1 sollen zum Beispiel fernidentifizierbar sein. „Fühlt man sich von einer Drohne gestört, kann man dann per App deren Betreibernummer ermitteln und bei der Polizei zur Anzeige bringen“, erklärt Uwe Nortmann vom Verband für unbemannte Luftfahrt. Im Moment besitzt jedoch noch keine der Drohnen am Markt eine solche Zertifizierung. Francis Markert rät, mit einem Kauf zu warten, bis es zertifizierte Modelle gibt. Sonst könne es passieren, dass man in Zukunft mit seiner Drohne Einschränkungen unterliegt.

Bevor ein Drohnenbesitzer das erste Mal abheben kann, muss er sich in der Regel um mindestens drei Dinge kümmern: Versicherung, Registrierung und Kompetenznachweis. Unbedingt empfehlenswert ist es, eine spezielle Drohnenversicherung abzuschließen, die etwa 100 Euro im Jahr kostet. Denn die klassische Privathaftpflicht zahle nur, wenn man ganz klar der Verursacher des Schadens war, erklärt Francis Markert. „Wenn Deine Drohne aber abstürzt und nicht einwandfrei klar ist, dass das Deine Schuld war, dann zahlt sie unter Umständen eben nicht.“ Verantwortlich sei man nach dem Luftrecht aber trotzdem.

Wer eine Drohne fliegt, die mehr als 249 Gramm wiegt, oder eine Kamera oder ein Mikrofon besitzt, muss sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Außerdem wird für fast alle Piloten ein Kompetenznachweis nötig. Der entsprechende Test dafür wird auf der Website des LBA abgelegt. Ausgenommen sind Piloten, die nur Drohnen der Klasse C0 oder selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm fliegen. Flugmanöver werden anhand ihres Risikos in drei Kategorien unterteilt: offen, speziell und zulassungspflichtig. Generell dürfe man mit einer Drohne maximal 120 Meter hoch fliegen, sagt Jan Schönberg. Es gebe außerdem einige Gebiete, sogenannte Geozonen, die absolut tabu sind. dpa

Spezialkarten gibt es noch nicht

Zur Orientierung kann man verschiedene Karten und Apps, zum Beispiel Map2Fly oder Droniq, nutzen. Allerdings gibt keine Behörde an, wo genau geflogen werden darf und wo nicht. Die Anbieter können die Vollständigkeit der Daten nicht garantieren. Das Bundesverkehrsministerium hat allerdings angekündigt, in Zukunft Kartenmaterial herauszugeben.

Drohnen fliegen mit Lithium-Ionen-Akkus, die grundsätzlich recht empfindlich sind und bei Defekten oder falscher Nutzung brandgefährlich werden können. Sie sollten Experten zufolge ausgetauscht werden, wenn etwas kaputt ist, in einer feuerfesten Box gelagert werden. Bei Flugreisen dürfen die Akkus zudem niemals ins aufgegebene Gepäck. dpa

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Erstellt:
20.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 16sec
zuletzt aktualisiert: 20.11.2021, 06:00 Uhr

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