Tübingen

Ab Samstag gibt es wohl weitere Lockerungen

Bleibt die Inzidenz unter 100, gelten ab Samstag weitere Lockerungen, unter anderem für die Kultur.

02.06.2021

Von slo

Die Gastronomie darf ab Samstag eine Stunde länger öffnen. Archivbild: Ulrich Metz

Die Gastronomie darf ab Samstag eine Stunde länger öffnen. Archivbild: Ulrich Metz

Seit zwei Wochen sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz der mit dem Coronavirus Infizierten pro 100000 Einwohner. Bleibt das bis zum heutigen Freitag so, tritt am Samstag, 5. Juni, Öffnungsschritt 2 der Landes-Corona-Verordnung in Kraft. Mit Test- und Hygienekonzept ist dann Folgendes wieder möglich:

Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen. Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen dürfen wieder 20 Schüler in einem Raum unterrichten.

Die Gastronomie darf eine Stunde länger aufmachen: Sperrstunde ist erst um 22 Uhr. Innen ist ein Gast pro 2,50 Quadratmetern erlaubt, der Abstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Außen gelten die AHA-Regeln.

Messen, Ausstellungen und Kongresse sind wieder zulässig. Pro Person muss es 20 Quadratmeter Fläche geben.

Kulturveranstaltungen – Theater, Kinos und Ähnliches – dürfen innen von 100 Personen, außen von 250 besucht werden.

Schwimmbäder dürfen wieder öffnen (eine Person pro 20 Quadratmeter). Wellnessbereiche und Saunen können für Gruppen mit bis zu zehn Personen öffnen. In Beherbergungsbetrieben dürfen Schwimmbäder, Wellnessbereiche und Saunen für Übernachtungsgäste öffnen (eine Person pro 20 Quadratmeter).

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist in Sportanlagen, Sportstätten und -studios innen und außen wieder möglich. Auch dort darf sich eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche aufhalten.

Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen von höchstens 250 Personen besucht werden. das gilt für innen wie außen.

In Gottesdiensten ist Gemeindegesang nun zulässig (ohne Testkonzept).

Der dritte Öffnungsschritt tritt in Kraft, wenn die Inzidenz weitere zwei Wochen unter 100 bleibt. Dann sind mehr Personen bei Lehrveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Kongressen, Kulturveranstaltungen und in Schwimmbädern und Saunen zulässig. Außerdem dürfen dann Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen öffnen.

Allerdings will die Landesregierung am Donnerstag wieder eine neue Corona-Verordnung veröffentlichen, welche wiederum andere Lockerungen beinhalten könnte.

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Erstellt:
02.06.2021, 23:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 54sec
zuletzt aktualisiert: 02.06.2021, 23:00 Uhr

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