Totschlag in Riederich: Knapp an der Notwehr vorbei

35-Jähriger muss für sechs Jahre ins Gefängnis · Mutter des Toten rastet im Gerichtssaal völlig aus

Nach der Urteilsverkündung tobte die Mutter des 30-Jährigen, der bei jener verhängnisvollen Hochzeitsfeier im Juli 2017 erstochen wurde, minutenlang herum.

20.02.2018

Von Uschi Kurz

Während in der Riedericher Gutenberghalle eine Hochzeit gefeiert wurde, kam es draußen zu einer tödlichen Auseinandersetzung. Bild: Haas

Während in der Riedericher Gutenberghalle eine Hochzeit gefeiert wurde, kam es draußen zu einer tödlichen Auseinandersetzung. Bild: Haas

Nur mit vereinten Kräften konnte Familienmitglieder und Freunde die zierliche Frau schließlich aus dem Schwurgerichtssaal führen. „Was ist das für ein Gesetz? Mein Sohn ist tot. Seine Kinder wachsen ohne Vater auf. Das ist ungerecht“, schrie sie immer wieder. Sie konnte einfach nicht verstehen, dass die Bluttat, bei der ihr Sohn ums Leben kann, nur mit sechs Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.

Tatsächlich klaffte das Strafmaß, das im Raum stand, weit auseinander: Die Staatsanwältin hatte neun Jahre für den 35-jährigen Angeklagten gefordert, die Nebenkläger sogar eine Haftstrafe im „zweistelligen Bereich“, die beiden Verteidiger hingegen Freispruch. Weil ihr Mandant ihrer Meinung nach in Notwehr gehandelt hatte. „War es Notwehr oder nicht?“, dies war eine Frage, die auch das Schwurgericht lange beschäftigte, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski in seiner Urteilsbegründung erläuterte. Schließlich sei das Schwurgericht zur Überzeugung gelangt, dass sich der Angeklagte des Totschlags schuldig gemacht habe. Allerdings hatte der Tatablauf anfangs durchaus mit einer Notwehr-Situation begonnen. Was genau sich bei der Hochzeitsfeier in Riederich am 8. Juli 2017 vor der Gutenberghalle abgespielt hat, ließ sich in mehreren Verhandlungstagen nicht klären. Das Gericht, so Polachowski, gehe aber aufgrund der Zeugenaussagen davon aus, dass die Aggression zunächst von der Familie des Opfers ausging.

Obwohl auch Mitglieder der Familie, mit der der Angeklagte seit Jahren im Streit liegt, bei dem Fest anwesend waren, habe der Angeklagte mit seinen Töchtern auf der Hochzeit friedlich feiern wollen und nichts Böses im Sinn gehabt. Als er beim Rauchen vor der Halle stand, seien ihm das spätere Opfer, sein Bruder und deren Vater gefolgt. „Dann flogen auch schon die Fäuste.“ Es habe sich um einen „völlig sinnlosen Angriff“ gehandelt, bei dem der Angeklagte leicht verletzt worden sei. Dennoch habe er sich zunächst defensiv verhalten und sei weggelaufen. Was, wie Polachowski erklärte, juristisch betrachtet nicht unbedingt nötig gewesen wäre: „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.“

Nach etwa 15 Metern habe er das Messer herausgezogen, geöffnet und sei noch weiter weggelaufen. Das spätere Opfer lief ihm nach und holte ihn schließlich ein. Ohne zunächst mit dem Messer zu drohen, habe der Angeklagte von der tödlichen Waffe Gebrauch gemacht. Da die Auseinandersetzung zuvor ohne Waffen geführt worden sei, sei das Risiko nicht besonders hoch gewesen. „Also war dieser Stich nicht durch Notwehr gerechtfertigt.“ Deshalb handle es sich um Totschlag – und zwar „um einen klassischen minderschweren Fall“.

„Hätten Sie und Ihr Vater ihn in Ruhe gelassen, dann würden wir jetzt nicht hier sitzen und Ihr Bruder würde noch leben“, richtete Polachowski mahnende Worte an den Bruder des Getöteten, der als Nebenkläger auftrat. Dann wandte er sich noch einmal an den Angeklagten: „Wir haben die ganze Zeit darauf gewartet, dass Sie mit uns reden. Das haben Sie nicht getan.“

Der Tat vorausgegangen waren jahrelange auch gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den Familien. Es geht um Vergewaltigungsvorwürfe, um üble Nachrede, um Ehre, um verletzte Gefühle. Die Frau und die drei Kinder des Angeklagten befinden sich im Zeugenschutzprogramm, um sie vor einer eventuellen Blutrache zu schützen. Täter wie Opfer sind Angehörige mazedonischer Großfamilien. Nach der heftigen Reaktion der Mutter im Gerichtssaal ist zu befürchten, dass diese Fehde noch kein Ende hat.

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Erstellt:
20.02.2018, 17:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 42sec
zuletzt aktualisiert: 20.02.2018, 17:30 Uhr

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