Nach Seitensprung mit Enthüllung gedroht

22-jähriger Automobilkaufmann erpresste von Rottenburgerin mehr als 19.000 Euro

Wegen Erpressung in zwei Fällen verurteilte das Jugendschöffengericht Tübingen am Mittwochvormittag einen 22-Jährigen aus Bayern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

11.04.2018

Von Dorothee Hermann

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

Die Strafe wird auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss der Automobilkaufmann einer 31-jährigen Rottenburgerin monatlich jeweils mindestens 250 Euro überweisen. Zahlt er nicht, muss er die Strafe im Gefängnis absitzen. Der Angeklagte soll die Frau insgesamt um mehr als 19.000 Euro gebracht haben.

Nach einer Kurzbeziehung mit der Rottenburgerin im Mai und Juni 2016 drohte er, deren Lebensgefährten über die Affäre zu informieren – es sei denn, die Frau zahle ihm jeweils eine bestimmte Summe. Am 21. Oktober 2016 folgte die erste diesbezügliche Transaktion. Vor dem „Norma“-Supermarkt in Rottenburg übergab die Frau dem Angeklagten 10.000 Euro in großen Scheinen. Am 23. Januar 2017 brachte sie ihm weitere 9000 Euro an den Eugen-Bolz-Platz. Zwischen diesen beiden Terminen kam es zu fünf weiteren Geldübergaben. Die Frau musste sogar einen Darlehensvertrag abschließen, um den Forderungen des Angeklagten nachkommen zu können, die sich insgesamt wohl auf mehr als 25.000 Euro beliefen.

Die fünf kleineren Fälle wurden nach Verständigungsgesprächen zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger eingestellt, weil sie strafrechtlich gegenüber den beiden dicken Brocken nicht ins Gewicht gefallen wären. Im Gegenzug räumte der Angeklagte die Taten ein und ersparte damit der 31-Jährigen eine Aussage vor Gericht. Der Mann landete vor Gericht, nachdem die Rottenburgerin ihrem Lebensgefährten schließlich doch alles erzählt und die Polizei eingeschaltet hatte.

„Die Geschädigte hat Anspruch auf Wiedergutmachung des gesamten Schadens“, betonte Richter Benjamin Meyer-Kuschmierz. Dieser Anspruch gelte auch über die Bewährungszeit hinaus, in der der Angeklagte mindestens 12.000 Euro zurückerstatten müsse. Die vereinbarte Ratenzahlung von monatlich 250 Euro sei ein Betrag, der der Frau etwas an die Hand gebe, sagte der Richter. Gleichzeitig handle es sich um eine Summe, die der Mann auch bezahlen könne.

Der 22-Jährige arbeitet als Automobilkaufmann in Bayern: „Ich bin Mercedesverkäufer“, sagte er. Der aus Afghanistan stammende Mann ist anerkannter politischer Flüchtling. Vor sechs Jahren kam er als unbegleiteter Minderjähriger in die Bundesrepublik. Er hatte mit seiner Mutter für das UN-Kinderhilfswerk Unicef gearbeitet und war ins Visier der Taliban geraten. Seine Schulausbildung an einer bayerischen Fachoberschule gab er nach einem Jahr in der 11. Klasse auf, weil ihm ein Ausbildungsplatz als Automobilkaufmann angeboten wurde.

In dieser Zeit entwickelte sich seine Spielsucht, zitierte Klaus Hasenmaier von der Jugendgerichtshilfe Tübingen aus dem Bericht einer bayerischen Kollegin. Das Geld der Rottenburgerin verwendete der Mann für den Lebensunterhalt und dafür, am Wochenende die Automaten einer Spielothek zu füttern. Der Angeklagte habe seine Spielsucht selbst wieder in den Griff bekommen. Er arbeite sehr viel, auch um seine Familie in Afghanistan mit monatlich 300 bis 500 Euro zu unterstützen. Der 22-Jährige ist eine gepflegte Erscheinung und spricht hervorragend Deutsch. Seine Mutter ist Schulleiterin. Der Vater war selbstständiger Kaufmann. Seit dessen Tod 2013 infolge eines Unfalls fühlt sich der Angeklagte als ältester Sohn für die ganze Familie verantwortlich. Er hat zwei ältere Schwestern und vier jüngere Brüder.

Obwohl der Mann im Tatzeitraum erst 20 Jahre alt war, sprach sich Staatsanwältin Michaela Nörr gegen eine Jugendstrafe aus: „Er hat eine Ausbildung gemacht. Er hat einen Job. Er steht im Leben und unterstützt seine Familie“, sagte sie. „Er hat eine andere Person nicht nur finanziell, sondern auch emotional ruiniert.“

„Zu einem Verhältnis gehören immer zwei“, sagte hingegen der Verteidiger. Bei seinem Mandanten seien Reifeverzögerungen zumindest nicht auszuschließen. Der Verteidiger plädierte für eine Jugendstrafe von zehn Monaten (zur Bewährung).

Info

Richter am Amtsgericht: Benjamin Meyer-Kuschmierz; Schöffen: Ursula Schelling, Heinz-Otto Schlumpberger. Staatsanwältin: Michaela Nörr. Nebenklage: Anja Wagner. Verteidiger: Christian Straub. Jugendgerichtshilfe: Klaus Hasenmaier.

Zum Artikel

Erstellt:
11.04.2018, 20:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 52sec
zuletzt aktualisiert: 11.04.2018, 20:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!