„Audiatur et altera pars“ lautet ein Grundsatz des römischen Rechts: „Man höre auch die andere Seite.“ Das ist vor Gericht ebenso wichtig wie in der Wissenschaft, in der offenen Gesellschaft insgesamt. Im Journalismus gehört das Befragen der „anderen Seite“ zur Sorgfaltspflicht, beschrieben in Ziffer 2 des Pressekodex, in dem ethische berufsprofessionelle Standards festgelegt werden. Ohne Debatte...
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