Stadt greift durch: 60 Euro bei nächtlicher Ruhestörung

Wer in Tübingen nachts lärmt, der muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen

Wer in Tübingen zwischen 1 und 6 Uhr beim Lärmen erwischt wird, muss ab sofort mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

21.08.2018

Von ST

Die Mühlstraße freitags, um 1 Uhr nachts: Rechts warten junge Erwachsene auf den Einlass ins Schwarze Schaf, links, vor dem Wohnzimmer, dem Hot-Dog-Laden, dem Last Resort und dem Iss-was-Dönerladen stehen Menschentrauben. Bild: Kammerer

Die Mühlstraße freitags, um 1 Uhr nachts: Rechts warten junge Erwachsene auf den Einlass ins Schwarze Schaf, links, vor dem Wohnzimmer, dem Hot-Dog-Laden, dem Last Resort und dem Iss-was-Dönerladen stehen Menschentrauben. Bild: Kammerer

„Bislang haben wir zunächst ermahnt“, erklärte Oberbürgermeister Boris Palmer. Doch nun solle damit Schluss sein. Schon wer zum ersten Mal beim Grölen oder mit einem laut aufgedrehten Lautsprecher erwischt wird, muss zahlen.

Die Stadt hat dazu künftig auch die personellen Möglichkeiten. Auf Antrag der AL/Grünen-Fraktion und nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbefragung in Tübingen wird die Zahl der Nachtstreifen von vier auf acht Mitarbeiter verdoppelt. „Unsere Mitarbeiter machen einen hervorragenden Job“, sagte der Oberbürgermeister.

2008 wurde in Tübingen die kommunale Nachtstreife ins Leben gerufen. Zwei Mitarbeiter sollten Lärm und einer Vermüllung des öffentlichen Raumes entgegenwirken. Das Kooperationskonzept mit der Polizei hat nach Ansicht der Verwaltung gegriffen. 2012 wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) mit zwei weiteren Mitarbeitern verstärkt, um den wachsenden Aufgaben besser gerecht zu werden.

Doch das geänderte Freizeitverhalten und eine Zunahme von Vergnügungsstätten wie in der Haaggasse oder in der Mühlstraße tragen zu einer Verschärfung des Problems bei, so die Stadtverwaltung. Die erneute Verdoppelung auf acht Nachtstreifen soll nun Abhilfe schaffen.

„Wir appellieren an die Einsicht der Feiernden, scheuen uns aber nicht, die kommunale Polizeiverordnung noch konsequenter als bisher umzusetzen“, sagte der Oberbürgermeister. Die Polizeiverordnung sehe übrigens Bußgelder in Höhe von fünf bis 5000 Euro vor.

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Erstellt:
21.08.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 38sec
zuletzt aktualisiert: 21.08.2018, 01:00 Uhr

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