Kreis Tübingen · Abschaltungen

Wenn die Stadt nachts dunkler wird – was gilt da rechtlich?

Immer mehr Kommunen schalten nachts länger die Straßenbeleuchtung ab. Aber was ist mit der Verkehrssicherungspflicht der Behörden?

09.11.2022

Von Jonas Bleeser

Ofterdingen tut es bereits um 23 Uhr, Rottenburg um 0.30 Uhr – und auch Tübingen will demnächst nachts die Straßenbeleuchtung zeitweise reduzieren oder stellenweise ganz abschalten. Dann soll donnerstags bis samstags von 3 bis 5 Uhr ausgeschaltet werden, in den restlichen Nächten von 1 bis 5 Uhr. Lediglich die Altstadt, das Zinserdreieck und der Bahnhof sollen noch flächendeckend beleuchtet werde...

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Erstellt:
09.11.2022, 19:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 12sec
zuletzt aktualisiert: 09.11.2022, 19:00 Uhr

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