Urlaub

Welche Regeln im Inland gelten

Viele Deutsche wollen den Urlaub lieber im eigenen Land verbringen. Ein Überblick über einige Corona-Beschränkungen, die derzeit in den Bundesländern gelten.

19.06.2021

Von MICHAEL GABEL

Wie hier am Strand von St. Peter Ording an der Nordsee genießen viele Deutsche den Urlaub im Inland. Foto: Bodo Marks/dpa

Wie hier am Strand von St. Peter Ording an der Nordsee genießen viele Deutsche den Urlaub im Inland. Foto: Bodo Marks/dpa

In Baden-Württemberg müssen nicht vollständig Geimpfte oder Genesene bei der Ankunft im Hotel einen negativen Test vorlegen, der alle drei Tage bestätigt werden muss. Hotels und Gaststätten sind in den meisten Regionen geöffnet. In einem nächsten Schritt könnten Wellnessbereiche wieder genutzt werden. In Bayern müssen Gäste einen aktuellen Test mitbringen. Neben Hotels und Restaurants sind in den meisten Regionen auch Saunen, Bäder uund Freizeitparks geöffnet.

In Berlin müssen Gäste getestet sein und alle drei Tage einen negativen Test vorlegen. Kinos, Opernhäuser und Theater dürfen mit Testpflicht wieder öffnen. In Brandenburg müssen Gäste vor der Beherbergung einen negativen Test vorlegen. Hotels und Restaurants sind geöffnet. In Bremen und Hamburg sind Hotelübernachtungen bei Vorlage eines aktuellen Coronatests gestattet. Das gilt auch in Hessen, wo sich Gäste alle zwei Tage testen lassen müssen.

In Mecklenburg-Vorpommern entfällt die Testpflicht bei der Anreise. Vor Ort müssen sich Urlauber alle zwei Tage testen lassen. Auch in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland muss bei der Anreise im Hotel ein negativer Test vorgelegt werden. In Sachsen ist beim Einchecken ebenfalls ein Coronatest nötig. Bäder, Wellnessanlagen und Diskotheken sind unter Auflagen geöffnet. In Sachsen-Anhalt müssen Gäste im Hotel bei der Anreise – und danach alle 48 Stunden – einen negativen Coronatest vorlegen.

In Schleswig-Holstein müssen Touristen im Hotel einen maximal 48 Stunden alten Test vorlegen. Außengastronomie ist dort bereits seit Längerem erlaubt. Im Innenbereich besteht Testpflicht. Ausnahme: Restaurantbesuch im eigenen Hotel.

In Thüringen dürfen Beherbergungsbetriebe wieder Gäste empfangen aber nur bei einer Inzidenz von unter 35, die inzwischen aber fast überall erreicht ist. Dort gibt es dannn auch keine Testpflicht mehr in Innenräumen von Restaurants.

Zum Artikel

Erstellt:
19.06.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 52sec
zuletzt aktualisiert: 19.06.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!