Eisenmann: Keine „unfairen Hürden“ zur Oberstufe

Kultusministerin widerspricht OB Boris Palmer · Keine Änderung der Zugangsvorausssetzung

„Im Ergebnis konnten von den 79 Anmeldungen im Frühjahr 2018 nur 38 Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe am Standort der Gemeinschaftsschule West aufgenommen werden“, fasst Landeskultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) in ihrem Antwortschreiben an Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer einleitend zusammen.

07.09.2018

Von Lorenzo Zimmer

Die drei Tübinger Gemeinschaftsschulen teilen sich ab der kommenden Woche am Standort der Gemeinschaftsschule West eine gemeinsame Oberstufe: Sie ist eine von zweien ihrer Art in Baden-Württemberg – die andere nimmt zeitgleich in Konstanz ihre Arbeit auf. Archivbild: Metz

Die drei Tübinger Gemeinschaftsschulen teilen sich ab der kommenden Woche am Standort der Gemeinschaftsschule West eine gemeinsame Oberstufe: Sie ist eine von zweien ihrer Art in Baden-Württemberg – die andere nimmt zeitgleich in Konstanz ihre Arbeit auf. Archivbild: Metz

Palmer hatte sich in einem Brief vor etwa zwei Wochen bei der Ministerin beklagt, dass die Anmeldezahlen für die Tübinger Oberstufe der Gemeinschaftsschulen (GMS) deswegen so gesunken seien, weil für die Zulassung zur GMS-Oberstufe ein besserer Notenschnitt nachgewiesen werden muss (2,3) als für die Zulassung zu einem Beruflichen Gymnasium – dort wird ein Schnitt von 3,0 in den Hauptfächern benötigt (wir berichteten).

Palmer erkannte darin eine Ungerechtigkeit und brach eine Lanze für das Interesse an den Gemeinschaftsschulen: Schüler der Gemeinschaftsschulen, die „ihren Weg aus der Gemeinschaftsschule fortsetzen wollen und wollten“, seien ausgebremst worden. „29 Anmeldungen mussten abgelehnt werden, weil der Notendurchschnitt nicht ausreichend war“, argumentierte Palmer.

Eisenmann legt nun ihre Sicht der Dinge dar: „Soweit Sie ,unfaire Hürden‘ beim Zugang zur Oberstufe sehen, teile ich ihre Einschätzung nicht.“ Demnach habe die Oberstufe der GMS den Anspruch, der Oberstufe an den allgemein bildenden Gymnasien gleichzustehen. Die Gemeinschaftsschule sei als „leistungsstarke Schule“ politisch intendiert – somit sei es nicht möglich, für den Wechsel in die gymnasiale Oberstufe einer GMS andere Voraussetzungen aufzustellen als die geltenden Regelungen der Versetzungsordnung.

Zu Palmers Vergleich zu den Zulassungsbedingungen an Beruflichen Gymnasien nahm Eisenmann konkret Stellung. Dabei verwies die Kultusministerin darauf, dass die GMS-Oberstufe – genau so wie die Staatlichen Gymnasien – das so genannte allgemein bildende Abitur anbietet. Berufliche Gymnasien hingegen vergeben zwar auch die so genannte Allgemeine Hochschulreife – also eine Zulassung, die nicht wie etwa das Fach-Abitur auf bestimmte Studienfächer beschränkt ist –, nicht jedoch das erwähnte allgemein bildende Abitur.

„Das Berufliche Gymnasium wendet sich an begabte Schülerinnen und Schüler, die nach dem mittleren Bildungsabschluss zur Hochschulreife geführt werden“, heißt es in Eisenmanns Brief. Die Oberstufe an Gemeinschaftsschule habe im Gegensatz dazu den Anspruch, der Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien „um nichts nachzustehen“, so die Ministerin. „Änderungen beim Zugang zur Oberstufe halte ich daher nicht für erforderlich.“

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Erstellt:
07.09.2018, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 07.09.2018, 01:00 Uhr

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