Nur für Betriebsräte

Kommentar zu den DGB-Plänen zum Homeoffice

Auch nach der Corona-Pandemie dürfte die Arbeit im Homeoffice Alltag bleiben, alleine schon weil viele Arbeitnehmer sich dies wünschen, wenn auch bei Weitem nicht in dem Umfang wie es heute der Fall ist.

18.05.2021

Von Dieter Keller

Da klingt es einfach nur logisch, dass die Betriebsräte bessere Möglichkeiten brauchen, mit den Mitarbeitern in Verbindung zu bleiben. Nur so können sie die Interessen der Beschäftigten im Betrieb wirkungsvoll vertreten. Wer die betriebliche Mitbestimmung stärken will, sollte darauf achten.

Bei den Wünschen von DGB-Chef Reiner Hoffmann geht es allerdings merkwürdig durcheinander zwischen den Rechten des Betriebsrats und denen der Gewerkschaften. Sind doch bei Weitem nicht alle Betriebsräte Mitglied einer DGB-Gewerkschaft. Gerade in großen Unternehmen treten bei Betriebsratswahlen regelmäßig auch andere Kandidaten auf, egal, ob von konkurrierenden Gewerkschaften oder aber als unabhängige Bewerber.

Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, dem Deutschen Gewerkschaftsbund in dieser Sache Vorrang zu geben. Und es wäre schon mit Blick auf den Datenschutz nicht akzeptabel, dass alle Kandidaten auf digitalem Weg sämtliche Beschäftigte eines Unternehmens ansprechen können. Deswegen: Zugang für gewählte Betriebsräte ja, aber kein offener Wahlkampf in internen Netzen.

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Erstellt:
18.05.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 28sec
zuletzt aktualisiert: 18.05.2021, 06:00 Uhr

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